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Antrag auf Förderung

Mit den der Bürgerstiftung zur Verfügung stehenden Mitteln sollen gemeinnützige Vorhaben gefördert werden, die im Interesse der Stadt und ihrer Bürger liegen, den Stiftungszwecken entsprechen und die nicht zu den regulären Aufgaben der Stadtverwaltung gehören.

 

Stiftungszwecke der Bürgerstiftung Bönnigheim sind:

  • Bildung und Erziehung,
  • Wissenschaft und Forschung,
  • Jugend- und Altenhilfe,
  • Kunst und Kultur,
  • Denkmalpflege, Heimatpflege, Natur- und Landschaftsschutz,
  • öffentliches Gesundheitswesen und Sport,
  • Völkerverständigung,
  • mildtätige Zwecke.

Nicht gefördert werden Vorhaben, Projekte oder Einrichtungen, die kommerziell angelegt oder politischen Gruppierungen zuzurechnen sind, sowie Einzelpersonen.

 

Projekte, die den Fördergrundsätzen entsprechen, können von jedem Bönnigheimer Bürger, von gemeinnützigen Vereinen, Institutionen, Unternehmen, Initiativen oder Gruppen vorgeschlagen werden. Anträge sollen auf dem von der Stiftung erarbeiteten "Antrag auf Projektförderung" gestellt werden, der im Bürgerbüro des Rathauses aufliegt oder hier zum Herunterladen bereitsteht. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

 

Natürlich beantworten wir gerne Ihre Fragen. Nehmen Sie dazu bitte Kontakt mit einem der Mitglieder des Stiftungsrates auf.

Antrag zum Herunterladen

Bürgerstiftung Bönnigheim

BÖNNIGHEIM

 

Von Bürgern

für Bürger

 

Haben Sie Fragen?

Dann wenden Sie sich an das

oder eines der nachgenannten Mitglieder des Stiftungsrates:

Ulrich Bechtel (Tel. 88580)

stellv. Vorsitzender

 

Martin Lober

 

Marcus Bachmann

 

Claus Händel

 

Karin Schwittay

 

Brigitte Schatz-Grünenwald