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Bönnigheimer Jagd

Jagdverpachtungen in Bönnigheim, Hohenstein und Hofen ab 01.04.2019

 

Im März 2019 konnte mit den Beschlüssen der Jagdgenossenschaftsversammlung das mit der öffentlichen Ausschreibung der Bönnigheimer Jagden im Nachrichtenblatt begonnene Verfahren abgeschlossen werden.

Das Interesse an der Ausschreibung war, trotz der engen regionalen Verbreitung des Nachrichtenblattes, sehr groß. Bei der Verwaltung gingen über 30 Anfragen zu der Ausschreibung ein. Zum Bewerbungsstichtag 12.10.2018 lagen Bewerbungen von insgesamt 22 Personen vor, die sich entweder allein oder in Gruppen um ein oder mehrere Reviere beworben haben.

Der Gemeinderat befasste sich in mehreren Sitzungen intensiv mit der Jagdpachtvergabe und fasste hierzu entsprechende Beschlüsse, sowohl für den Eigenjagdbezirk der Stadt, wie auch für den genossenschaftlichen Anteil der Jagdreviere. Die Beschlüsse für den genossenschaftlichen Anteil der Jagdreviere mussten teilweise noch von der Jagdgenossenschaftsversammlung bestätigt werden.

Bürgermeister Alberecht Dautel, der als Jagdvorstand und Vertreter des Gemeinderats die Jagdgenossenschaftsversammlung einberufen hatte, konnte zahlreiche Jagdgenossen zu der Sitzung begrüßen. Insgesamt waren 25 Jagdgenossen anwesend oder ließen sich durch Vollmacht vertreten. Die Jagdgenossenschaftsversammlung musste sich nach den jagdrechtlichen Bestimmungen des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes Baden-Württemberg (JWMG) mit der weiteren Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den Gemeinderat, der neugefassten Satzung der Jagdgenossenschaft Bönnigheim, mit der Neuabgrenzung der Jagdbögen Bönnigheim und Hohenstein sowie mit der Neuverpachtung an Bewerber, die bisher noch keine Jagd von der Jagdgenossenschaft Bönnigheim gepachtet hatten, beschäftigen.

Alle Beschlüsse konnten nach ausführlicher Erläuterung des jeweiligen Verhandlungsgegenstandes einstimmig gefasst werden.

Seit 01.04.2019 sind somit die Bönnigheimer Jagdreviere für 9 Jahre wie folgt verpachtet:

  Jagdfläche

davon

Jagdgenossenschaft/

Eigenjagdbezirk

Jagdpächter

Jagdrevier

Bönnigheim Süd/Ost

793 ha 484 ha / 309 ha

Michael Braun,

Bönnigheim

Jagdrevier Bönnigheim Nord/ Hohenstein 542 ha 542 ha/ 0 ha

Dominik Beyl,

Bönnigheim

Jagdrevier Bönnigheim West 105 ha 0 ha / 105 ha

Philipp Notz,

Sachsenheim-Hohenhaslach

Jagdrevier Hofen 311 ha 311 ha / 0 ha Familie Grünenwald, Bönnigheim-Hofen

Auf die Abgrenzung der beigefügten Karte wird verwiesen.

 

Die Jagdpächter können direkt bei Fragen zur Wildschadensverhütung kontaktiert werden. Wild- und Jagdschäden selbst sind nach § 57 JWMG innerhalb einer Woche, nachdem der Geschädigte von dem Schaden Kenntnis erhalten hat, bei der Stadtverwaltung anzumelden. Dies kann formlos erfolgen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: