Elternbeiträge
Ab 01.03.2023 gelten folgende Elternbeiträge für die Krippe und alle Kindergärten:

1. Kinderkrippe
Betreuungszeit bis 5 Stunden täglich
K1 Städtische Kindertagesstätte Schlossfeld
für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren |
monatlich 344,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren |
monatlich 275,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren |
monatlich 206,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit vier Kindern oder mehr unter 18 Jahren |
monatlich 103,00 € |
Betreuungszeit bis 7 Stunden täglich
K1 Städtische Kindertagesstätte Schlossfeld
für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren |
monatlich 457,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren |
monatlich 366,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren |
monatlich 274,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit vier Kindern oder mehr unter 18 Jahren |
monatlich 137,00 € |
Betreuungszeit von 8 Stunden täglich
K1 Städtische Kindertagesstätte Schlossfeld
für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren |
monatlich 498,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren |
monatlich 398,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren |
monatlich 299,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit vier Kindern oder mehr unter 18 Jahren |
monatlich 149,00 € |
Betreuungszeit von 10 Stunden täglich
K1 Städtische Kindertagesstätte Schlossfeld
für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren |
monatlich 581,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren |
monatlich 465,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren |
monatlich 349,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit vier Kindern oder mehr unter 18 Jahren |
monatlich 174,00 € |

2. Kindergärten
Gruppe mit normalen Öffnungszeiten
Regelgruppe mit Vor- und Nachmittagsbetreuung
K5 Katholischer Kindergarten Sankt Martin
für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren |
monatlich 140,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren |
monatlich 112,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren |
monatlich 84,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit vier Kindern oder mehr unter 18 Jahren |
monatlich 42,,00 € |
Gruppe mit bedarfsgerechten bzw. verlängerten Öffnungszeiten
durchgehend bis sieben Stunden
K1 Städtischer Kindergarten Schlossfeld
K2 Städtischer Kindergarten Villa Kunterbunt
K3 Evangelischer Kindergarten Bismarckstraße
K4 Evangelischer Kindergarten Forst
K5 Katholischer Kindergarten Sankt Martin
K6 Städtischer Kindergarten Hohenstein
K7 Städtischer Kindergarten Hofen
K8 Städtischer Kindergarten Karlstraße
für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren |
monatlich 167,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren |
monatlich 134,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren |
monatlich 100,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit vier Kindern oder mehr unter 18 Jahren |
monatlich 50,00 € |
Gruppe mit Ganztagesbetreuung
von acht Stunden
K1 Städtischer Kindergarten Schlossfeld
K2 Städtischer Kindergarten Villa Kunterbunt
für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren |
monatlich 294,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren |
monatlich 235,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren |
monatlich 176,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit vier Kindern oder mehr unter 18 Jahren |
monatlich 88,00 € |
Gruppe mit Ganztagesbetreuung
von zehn Stunden
K1 Städtischer Kindergarten Schlossfeld
K2 Städtischer Kindergarten Villa Kunterbunt
für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren |
monatlich 368,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren |
monatlich 294,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren |
monatlich 221,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit vier Kindern oder mehr unter 18 Jahren |
monatlich 110,00 € |

Familien- und Sozialpass
der Stadt Bönnigheim
Besonders darauf hinweisen möchten wir, dass Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, die Arbeitslosengeld II oder Wohngeld beziehen, nach den Richtlinien über den Familien- und Sozialpass der Stadt Bönnigheim eine Ermäßigung von 30% auf die Elternbeiträge erhalten können. Nachzuweisen ist die Berechtigung durch Vorlage des Wohngeld- bzw. Arbeitslosengeld II-Bescheides.