
Familien- und Sozialpass
der Stadt Bönnigheim
Besonders darauf hinweisen möchten wir, dass Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, die Arbeitslosengeld II oder Wohngeld beziehen, nach den Richtlinien über den Familien- und Sozialpass der Stadt Bönnigheim eine Ermäßigung von 30% auf die Elternbeiträge erhalten können. Nachzuweisen ist die Berechtigung durch Vorlage des Wohngeld- bzw. Arbeitslosengeld II-Bescheides.



