Ab 01.09.2023 gelten folgende Elternbeiträge für die Krippe und alle Kindergärten:

1. Kinderkrippe
Betreuungszeit bis 5 Stunden täglich
K1 Städtische Kindertagesstätte Schlossfeld
für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren |
monatlich369,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren |
monatlich 295,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren |
monatlich 221,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit vier Kindern oder mehr unter 18 Jahren |
monatlich 111,00 € |
Betreuungszeit bis 7 Stunden täglich
K1 Städtische Kindertagesstätte Schlossfeld
für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren |
monatlich 505,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren |
monatlich 404,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren |
monatlich 303,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit vier Kindern oder mehr unter 18 Jahren |
monatlich 152,00 € |
Betreuungszeit von 8 Stunden täglich
K1 Städtische Kindertagesstätte Schlossfeld
für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren |
monatlich 565,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren |
monatlich 452,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren |
monatlich 339,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit vier Kindern oder mehr unter 18 Jahren |
monatlich 170,00 € |
Betreuungszeit von 10 Stunden täglich
K1 Städtische Kindertagesstätte Schlossfeld
für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren |
monatlich 685,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren |
monatlich 548,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren |
monatlich 411,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit vier Kindern oder mehr unter 18 Jahren |
monatlich 206,00 € |

2. Kindergärten
Gruppe mit normalen Öffnungszeiten
Regelgruppe mit Vor- und Nachmittagsbetreuung
K5 Katholischer Kindergarten Sankt Martin
für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren |
monatlich 151,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren |
monatlich 121,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren |
monatlich 91,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit vier Kindern oder mehr unter 18 Jahren |
monatlich 45,00 € |
Gruppe mit bedarfsgerechten bzw. verlängerten Öffnungszeiten
durchgehend bis sieben Stunden
K1 Städtischer Kindergarten Schlossfeld
K2 Städtischer Kindergarten Villa Kunterbunt
K3 Evangelischer Kindergarten Bismarckstraße
K4 Evangelischer Kindergarten Forst
K5 Katholischer Kindergarten Sankt Martin
K6 Städtischer Kindergarten Hohenstein
K7 Städtischer Kindergarten Hofen
K8 Städtischer Kindergarten Karlstraße
für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren |
monatlich 180,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren |
monatlich 144,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren |
monatlich 108,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit vier Kindern oder mehr unter 18 Jahren |
monatlich 54,00 € |
Gruppe mit Ganztagesbetreuung
von acht Stunden
K1 Städtischer Kindergarten Schlossfeld
K2 Städtischer Kindergarten Villa Kunterbunt
für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren |
monatlich 317,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren |
monatlich 254,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren |
monatlich 190,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit vier Kindern oder mehr unter 18 Jahren |
monatlich 95,00 € |
Gruppe mit Ganztagesbetreuung
von zehn Stunden
K1 Städtischer Kindergarten Schlossfeld
K2 Städtischer Kindergarten Villa Kunterbunt
für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren |
monatlich 397,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren |
monatlich 318,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren |
monatlich 238,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit vier Kindern oder mehr unter 18 Jahren |
monatlich 119,00 € |

Familien- und Sozialpass
der Stadt Bönnigheim
Besonders darauf hinweisen möchten wir, dass Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, die Arbeitslosengeld II oder Wohngeld beziehen, nach den Richtlinien über den Familien- und Sozialpass der Stadt Bönnigheim eine Ermäßigung von 30% auf die Elternbeiträge erhalten können. Nachzuweisen ist die Berechtigung durch Vorlage des Wohngeld- bzw. Arbeitslosengeld II-Bescheides.