Elternbeiträge
Entsprechend den Empfehlungen der kirchlichen und kommunalen Spitzenverbände werden die Elternbeiträge für die Bönnigheimer Kindertageseinrichtungen zum 01.09.2021 neu festgesetzt.
Die Beitragserhebung erfolgt gemäß dem Beschluss des Gemeinderats vom 16.07.2010 auf der Grundlage von 11 Monaten, sodass der Monat August immer beitragsfrei ist. Die Neufestsetzung und geringfügige Anhebung der Elternbeiträge erfolgt im Einvernehmen mit den örtlichen Kirchengemeinden.
Hinweis: Aufgrund der anhaltenden Personalsituation können nicht alle Betreuungszeiten angeboten werden.
Ab 01.09.2021 gelten folgende Elternbeiträge für die Krippe und alle Kindergärten:

1. Kinderkrippe
Betreuungszeit bis 5 Stunden täglich
K1 Städtische Kindertagesstätte Schlossfeld
für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren |
monatlich 319,50 € |
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren |
monatlich 237,50 € |
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren |
monatlich 164,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit vier Kindern oder mehr unter 18 Jahren |
monatlich 67,00 € |
Betreuungszeit bis 7 Stunden täglich
K1 Städtische Kindertagesstätte Schlossfeld
für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren |
monatlich 395,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren |
monatlich 293,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren |
monatlich 199,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit vier Kindern oder mehr unter 18 Jahren |
monatlich 78,00 € |
Betreuungszeit von 8 Stunden täglich
K1 Städtische Kindertagesstätte Schlossfeld
für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren |
monatlich 432,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren |
monatlich 336,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren |
monatlich 241,50 € |
für ein Kind aus einer Familie mit vier Kindern oder mehr unter 18 Jahren |
monatlich 120,00 € |
Betreuungszeit von 9 Stunden täglich
für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren |
monatlich 450,50 € |
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren |
monatlich 351,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren |
monatlich 256,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit vier Kindern oder mehr unter 18 Jahren |
monatlich 134,50 € |
Betreuungszeit von 10 Stunden täglich
K1 Städtische Kindertagesstätte Schlossfeld
für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren |
monatlich 468,50€ |
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren |
monatlich 366,00€ |
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren |
monatlich 271,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit vier Kindern oder mehr unter 18 Jahren |
monatlich 148,50 € |

2. Kindergärten
Gruppe mit normalen Öffnungszeiten
Regelgruppe mit Vor- und Nachmittagsbetreuung
K5 Katholischer Kindergarten Sankt Martin
für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren |
monatlich 133,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren |
monatlich 103,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren |
monatlich 69,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit vier Kindern oder mehr unter 18 Jahren |
monatlich 23,00 € |
Gruppe mit bedarfsgerechten bzw. verlängerten Öffnungszeiten
durchgehend bis sieben Stunden
K1 Städtischer Kindergarten Schlossfeld
K2 Städtischer Kindergarten Villa Kunterbunt
K6 Städtischer Kindergarten Hohenstein
K7 Städtischer Kindergarten Hofen
K8 Städtischer Kindergarten Karlstraße
K3 Evangelischer Kindergarten Bismarckstraße
K4 Evangelischer Kindergarten Forst
K5 Katholischer Kindergarten Sankt Martin
für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren |
monatlich 159,50 € |
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren |
monatlich 123,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren |
monatlich 79,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit vier Kindern oder mehr unter 18 Jahren |
monatlich 25,00 € |
Gruppe mit Ganztagesbetreuung
von acht Stunden
K1 Städtischer Kindergarten Schlossfeld
K2 Städtischer Kindergarten Villa Kunterbunt
für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren |
monatlich 280,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren |
monatlich 220,50 € |
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren |
monatlich 162,50 € |
für ein Kind aus einer Familie mit vier Kindern oder mehr unter 18 Jahren |
monatlich 90,00 € |
Gruppe mit Ganztagesbetreuung
von neun Stunden
für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren |
monatlich 315,50 € |
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren |
monatlich 248,50 € |
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren |
monatlich 183,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit vier Kindern oder mehr unter 18 Jahren |
monatlich 102,00 € |
Gruppe mit Ganztagesbetreuung
von zehn Stunden
K1 Städtischer Kindergarten Schlossfeld
K2 Städtischer Kindergarten Villa Kunterbunt
für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren |
monatlich 350,50 € |
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren |
monatlich 276,50 € |
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren |
monatlich 203,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit vier Kindern oder mehr unter 18 Jahren |
monatlich 112,50 € |

Familien- und Sozialpass
der Stadt Bönnigheim
Besonders darauf hinweisen möchten wir, dass Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, die Arbeitslosengeld II oder Wohngeld beziehen, nach den Richtlinien über den Familien- und Sozialpass der Stadt Bönnigheim eine Ermäßigung von 30% auf die Elternbeiträge erhalten können. Nachzuweisen ist die Berechtigung durch Vorlage des Wohngeld- bzw. Arbeitslosengeld II-Bescheides.