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Wohnmobilstellplatzsatzung

Sondernutzungs- und Gebührensatzung zur Benutzung des Wohnmobilstellplatzes in Bönnigheim (Wohnmobilstellplatzsatzung)

Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und §§ 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Bönnigheim am 23.04.2021 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1 Betreiberin

Die Betreiberin ist die Stadt Bönnigheim, Kirchheimer Straße 1, 74357 Bönnigheim.

 

§ 2 Geltungsbereich
 

Der Stellplatz wird als öffentliche Einrichtung betrieben. Die Satzung gilt für die Nutzung des ausgewiesenen Wohnmobilstellplatzes sowie durch weitere durch Hinweis- tafeln gekennzeichnete Teile des Stellplatzes am Freibad Bönnigheim und ist für alle Wohnmobiltouristen verbindlich, die sich auf dem genannten Gelände aufhalten.

 

§ 3 Abgrenzung der Nutzung
 

  1. Der Stellplatz darf ausschließlich zum vorübergehenden Abstellen von Wohn- mobilen für touristische Zwecke und damit auch zum vorübergehenden Auf- enthalt der damit reisenden Personen genutzt werden.
  2. Der Stellplatz ist nur für Wohnmobile freigegeben, die zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen sind.
  3. Wohnmobile dürfen nur abgestellt werden, wenn sie über geeignete Möglich-
    keiten verfügen, Abwasser und Fäkalien an Bord zu halten.
  4. Das Abstellen und Übernachten in Wohnmobilen außerhalb dieses Wohnmobilstellplatzes ist im Stadtgebiet Bönnigheim nicht zulässig.

§ 4 Erlaubnis

 

Das Abstellen der Wohnmobile bedarf der Erlaubnis der Stadt Bönnigheim. Die Erlaubnis gilt als erteilt, wenn die Übernachtungsgebühr entrichtet wurde. Als Nachweis der Entrichtung der Übernachtungsgebühr ist das Ticket von außen gut sichtbar im Wohnmobil abzulegen.

 

§ 5 Nutzung des Stellplatzes
 

  1. Die ausgewiesenen Stellplätze stehen für Wohnmobile maximal drei Nächte zur Verfügung. Das Abstellen von Wohnwagen (Wohnanhängern), PKW, Motorrädern, Reisebussen, Verkaufsanhängern sowie das Aufbauen von Zelten sind auf dem Stellplatz nicht zugelassen.
  2. Die Gebühr beträgt pro Stellplatz und Fahrzeug 7,50 Euro pro Nacht.
  3. Die Gebührenpflicht entsteht beim erstmaligen Befahren des Platzes. Bei mehr tägigem Verweilen ist die Gebühr jeweils spätestens um 10:00 Uhr jeden weiteren Tages zu entrichten.
  4. Zuwiderhandlungen oder Nichtbezahlungen der Tagesgebühr werden mit 50,00 Euro Strafe geahndet und strafrechtlich verfolgt. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge oder Anhänger werden auf Kosten des Halters abgeschleppt.
  5. Die Strom- und Wasserversorgung ist über Münzautomaten geregelt. Frisch-wasser steht in der frostfreien Periode zur Verfügung.
  6. Abwasser und Fäkalien müssen über die Entsorgungseinrichtung entsorgt werden.
  7. Nicht erlaubt ist:
    1. das Abstellen von Wohnmobilen für gewerbliche Zwecke
    2. das Absetzen und Stehenlassen von Wohnkabinen
    3. das Zelten
    4. das Verunreinigen des Platzes und seiner Umgebung
    5. das Abbrennen von Lagerfeuern
    6. Grillen mit Holzkohle oder anderen Brennmaterialien
    7. das freistehende Lagern von Gas
    8. das Freihalten von Stellplätzen
    9. das Waschen und Reparieren von Fahrzeugen
  8. Auf dem Wohnmobilstellplatz gilt die StVO. Es muss Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
  9. Die Nachtruhe dauert von 22.00 bis 7.00 Uhr. Der Geräuschpegel ist während dieser Zeit auf geringe Lautstärke zu reduzieren. Aus Rücksicht auf andere Nutzende des Wohnmobilstellplatzes sollen in dieser Zeit alle Aktivitäten, die Lärm verursachen, vermieden werden.
  10. Auf allen Stellplätzen besteht Feuerlöscher-Pflicht.
  11. Das Abstellen des Fahrzeugs hat platzsparend zu erfolgen.
  12. Hunde und sonstige Haustiere sind auf dem Wohnmobilstellplatz stets an der Leine zu halten. Hinterlassenschaften von mitgeführten Haustieren sind zu beseitigen.
  13. Eine Reservierung ist nicht möglich.
  14. Der Winterdienst (Räumen und Streuen) auf dem Platz ist eingeschränkt.
  15. Im Bedarfsfall kann die Sondernutzungsfläche vorübergehend eingeschränkt oder anderweitig belegt werden (Nutzung bei Veranstaltungen), ohne dass hie- raus ein Ersatzanspruch gegen die Stadt Bönnigheim entsteht.

§ 6 Haftung, Beschädigung
 

Die Benutzung des Stellplatzes geschieht ausschließlich auf eigene Gefahr und Verantwortung des Nutzenden. Bei Unfällen und Schäden tritt eine Haftung der Stadt Bönnigheim nur ein, wenn ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden der Stadt oder einer Ihrer Bediensteten nachgewiesen werden kann. Der Nutzende des Stellplatzes stellt den Straßenbaulastträger bzw. die für die Verkehrssicherungspflicht zuständige Stelle frei von Entschädigungsansprüchen für Schäden, welche im Rahmen der Platznutzung entstehen.

 

§ 7 Verstöße gegen die Wohnmobilstellplatzsatzung, Ordnungswidrigkeiten
 

Mit einer Geldbuße gemäß § 142 Gemeindeordnung BW kann belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig:

 

  1. entgegen § 4 dieser Satzung den Stellplatz nutzt ohne nutzungsberechtigt zu sein,
  2. entgegen § 5 dieser Satzung den übrigen Verboten und Geboten zuwider handelt.

 

§ 8 Anordnung im Einzelfall
 

Den Anweisungen der Bediensteten der Stadt Bönnigheim ist Folge zu leisten. Das eingesetzte Personal ist berechtigt, Platzverweise auszusprechen. Die Nichtbeachtung eines rechtswirksamen Platzverweises kann als Hausfriedensbruch strafrechtlich verfolgt werden.

 

 
§ 9 Inkrafttreten

 

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Bönnigheim, 21.06.2021

 

 

gez. Albrecht Dautel

Bürgermeister

 

Hinweis:
 

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Absatz 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Weitere Auskünfte

Touristinformation Bönnigheim 

Kirchheimer Straße 1 
74357 Bönnigheim

Telefon (07143) 273-151

Telefax (07143) 273-153
tourist-info@boennigheim.de