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Erbbaurecht

Das Erbbaurecht - kurz erklärt

 

Das Erbbaurecht ist eine attraktive und langfristige Möglichkeit, Bauprojekte umzusetzen und Flächen nachhaltig zu nutzen – sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich.

 

Es ist ein eigenständiges grundstücksgleiches Recht, das Ihnen ermöglicht, auf einem Grundstück ein Gebäude zu errichten und dieses langfristig zu nutzen. Das Gebäude befindet sich in Ihrem Eigentum – Sie sind Erbbauberechtigter. Das Grundstück bleibt im Eigentum der Stadt Bönnigheim, die hierfür einen Erbbauzins erhält.

 

Das Erbbaurecht wird im Grundbuch eingetragen und erhält ein eigenes Grundbuchblatt (Erbbaugrundbuch). Sie können Ihr Erbbaurecht verkaufen, vererben, verschenken und mit Grundschulden belasten.

 

Das Erbbaurecht wird für einen langen Zeitraum vereinbart und bietet damit eine hohe Planungssicherheit. Die konkrete Laufzeit richtet sich nach der jeweiligen Nutzung und den projektbezogenen Anforderungen. Bei den Wohnbauplätzen im Schlossfeld II beträgt die Laufzeit 99 Jahre.

 

 

Vorteile im Überblick

  • geringerer Kapitalbedarf beim Start des Bauvorhabensmehr
  • mehr finanzieller Spielraum für Bau oder Investition
  • langfristige und verlässliche Rahmenbedingungen
  • flexible Weitergabe (Verkauf oder Vererbung möglich)
  • eigenständige rechtliche Stellung durch Eintragung im Grundbuch
  • die Stadt Bönnigheim als langfristiger und verlässlicher Partner

 

Häufige Fragen zum Erbbaurecht

„Aber das Grundstück gehört mir ja nie?“
Das Erbbaurecht wird für einen sehr langen Zeitraum vereinbart (bei den Wohnbauplätzen im Schlossfeld II: 99 Jahre) und ermöglicht damit eine Nutzung über Generationen hinweg. In dieser Zeit können Sie Ihr Haus uneingeschränkt nutzen, weitergeben oder veräußern.

 

„Zahle ich über den Erbbauzins nicht mehrfach den Grundstückspreis?“
Der Erbbauzins ist ein laufendes Nutzungsentgelt und kein Kaufpreis. Beim Erbbaurecht entfällt die einmalige Finanzierung des Grundstücks, wodurch der Einstieg in den Hausbau erleichtert wird.

 

Der Erbbauzins wird regelmäßig angepasst, in der Regel auf Grundlage des Verbraucherpreisindex, sodass eine langfristig ausgewogene Entwicklung gewährleistet ist.

 

Im Baugebiet Schlossfeld II wird der Erbbauzins mit 3,6 % auf Grundlage des Bodenrichtwertes berechnet. Dieser liegt unter den aktuellen Marktpreisen für vergleichbare Baugrundstücke. Dadurch ergeben sich im Vergleich zum freien Markt oft günstigere Einstiegsmöglichkeiten.

 

„Mit Tilgung gehört mir das Grundstück ja irgendwann?“
Beim klassischen Grundstückskauf wird der Kaufpreis in der Regel über ein Darlehen finanziert und über viele Jahre zurückgezahlt.

 

Beispiel:
Bei einem Grundstückspreis von 237.000 €, einem Zinssatz von 3,6 % (Beispiel: 10-jährige Zinsbindung) und einer Anfangstilgung von 1,5 % ergibt sich eine monatliche Rate von rund 1.000 €. Die vollständige Rückzahlung erstreckt sich dabei über mehrere Jahrzehnte (ca. 45–50 Jahre). In den ersten Jahren entfällt ein großer Teil der monatlichen Belastung auf Zinsen, während die eigentliche Tilgung vergleichsweise gering ist. Zudem ist nach Ablauf der Zinsbindung eine Anschlussfinanzierung erforderlich.

 

Beim Erbbaurecht entfällt die einmalige Finanzierung des Grundstücks. Stattdessen wird ein laufender Erbbauzins gezahlt. Im Baugebiet Schlossfeld II beträgt dieser 3,6 % auf Grundlage des Bodenrichtwertes, was bei einem vergleichbaren Grundstück einem monatlichen Betrag von rund 710 € entspricht.

 

Dadurch ergibt sich eine geringere monatliche Belastung und zusätzlicher finanzieller Spielraum für den Bau.

 

Bei weiteren Fragen zum Thema Erbbaurecht wenden Sie sich an Herrn Wedekind. 

Kontakt und weitere Auskünfte