Amtliche Bekanntmachungen (Bönnigheim)
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Drogeriemarkt Meimsheimer Straße" in Bönnigheim
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Bönnigheim hat in seiner Sitzung am 30.01.2026 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Maßgeblich ist der Vorentwurf des Büros Käser Ingenieure vom 12.01.2026. Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Ortsrand von Bönnigheim, östlich der Meimsheimer Straße. Es umfasst die Flurstücke Nr. 2785/2 und 2785/3 sowie Teile der Flurstücke 2928 (Weg) und 2955 (Meimsheimer Straße). Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im zeichnerischen Teil des Vorentwurfs umgrenzt, dieser ist nachstehend auszugsweise abgedruckt.
Mit diesem Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Voraussetzung für den Bau eines Drogeriemarktes mit Stellplätzen und einer Zufahrt von der Meimsheimer Straße geschaffen werden.
Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird der Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften, mit Begründung, Umweltbericht, Artenschutzbeitrag und Einzelhandelsuntersuchung, in der Zeit vom
13.02.2026 bis 16.03.2026
im Internet auf der Homepage der Stadt Bönnigheim unter www.boennigheim.de (Stadt & Verwaltung - Amtliche Bekanntmachungen - Aktuelle Bauleitplanung) und unter https://kaeser-ingenieure.de/de/stadtplanung/aktuelle-verfahren.htmlveröffentlicht.
Während der Dauer der Auslegungsfrist können Stellungnahmen durch jedermann abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an stadtverwaltung@boennigheim.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch an die Postanschrift der Stadt – Bürgermeisteramt Bönnigheim, Kirchheimer 1, 74357 Bönnigheim - gesendet werden. Während der Dienstzeiten können Stellungnahmen auch zur Niederschrift beim Fachbereich Bauen und Planen abgegeben werden.
Bei elektronisch oder schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollen die volle Anschrift und ggf. auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks angegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Neben der Veröffentlichung im Internet besteht eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit durch eine Auslage des Vorentwurfs beim Bürgermeisteramt Bönnigheim, im Nebengebäude Kirchheimer Straße 5, Fachbereich Bauen und Planen, 1. OG, Eingang Nordseite, wo die genannten Unterlagen während der Sprechzeiten eingesehen werden können. Die Sprechzeiten sind montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8.00 bis 11.30 Uhr, dienstags zusätzlich von 15.00 bis 18.00 Uhr.
Bönnigheim, den 2.2.2026
gez. Albrecht Dautel, Bürgermeister
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