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Polizeibehörde Bönnigheim

Die Stadt Bönnigheim ist, als Ortspolizeibehörde, für den Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie den Schutz Ihrer Bürgerinnen und Bürger zuständig. Die Aufgaben werden federführend vom Fachgebiet Ordnung und dem Städtischen Vollzugsdienst (auch Gemeindlicher Vollzugsdienst - GVD) wahrgenommen.

Städtischer Vollzugsdienst

Die städtischen Vollzugsbediensteten sind Mitarbeitende der Stadt Bönnigheim, denen bestimmte polizeiliche Aufgaben übertragen wurden. Bei der Erledigung dieser Aufgaben haben sie die Stellung von Polizeibeamten nach dem Polizeigesetz und dürfen beispielsweise Verwarnungen aussprechen und Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige bringen. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit und Ordnung sowie der Sauberkeit im Stadtgebiet.


Zu den Aufgaben des Vollzugsdienstes gehören unter anderem die Überwachung des inner- und außerörtlichen, ruhenden, Verkehrs (z.B. Parkverstöße) sowie Kontrollen in den Park- und Erholungsanlagen, um Verstöße gegen Rechtsvorschriften festzustellen und anzuzeigen.

 

Sollten Sie Verstöße anzeigen oder Anregungen mitteilen wollen können Sie sich direkt an das Fachgebiet Ordnung (siehe Infokasten rechts) wenden oder eine Meldung über das Mängelmelderformular abgeben.

Bußgeldangelegenheiten

Die Bußgeldstelle ist Verfolgungsbehörde für Ordnungswidrigkeiten & Verwarnungen aus vielen verschiedenen Rechtsgebieten. Neben Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr werden auch sonstige Ordnungswidrikgeiten bearbeitet. Hierunter fallen etwa Anzeigen aus den Bereichen des allgemeinen Polizeirechts, des Gewerberechts, des Baurechts oder des Melderechts.

 

Bei Park- und anderen Verkehrsverstößen führt die Stadt Bönnigheim - Fachgebiet Ordnung regelmäßig lediglich ein vereinfachtes Verwarnungsverfahren durch. Nach verstrichener Frist werden die Verfahren an das Landratsamt Ludwigsburg - Bußgeldstelle abgegeben, die ein ausführliches Bußgeldverfahren mit zusätzlichen Kosten einleitet.