Der Gemeinderat hat am 24.03.2023 folgende Entgeltordnung beschlossen:
Entgeltordnung für die Benutzung des Mineralfreibades
§1 Allgemeines
1. Für die Benutzung des Mineralfreibades sind die aus der Anlage ersichtlichen Entgelte (nachfolgend auch Eintrittspreise bzw. Preise genannt) zu entrichten. Die Preise werden am Kasseneingang ausgehängt. Soweit ermäßigte Eintrittspreise in Anspruch genommen werden können, sind die Voraussetzungen hierfür glaubhaft nachzuweisen.
2. Über jede Zahlung wird vom Kassenpersonal eine Bescheinigung erteilt, die als Ausweis dient und am Eingang vorzuzeigen ist.
3. Im Eintrittsgeld sind folgende Leistungen eingeschlossen:
Benutzung der Umkleideräume, Wärmehalle, Wertschließfächer gegen Pfand, Benutzung der kalten Brausen, Benutzung der Schwimmbecken, des Sprudelbeckens, des Eltern-Kind-Bereiches, der Liegewiesen und der gemeinsamen Turn- und Spielgeräte.
4. Die Eintrittspreise sind im Einzelnen der Anlage, die Bestandteil dieser Entgeltordnung ist, zu entnehmen.
§ 2 Einzelpersonen
1. Als Erwachsene gelten Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres. Sie bezahlen mit Ausnahme von Jugendlichen, Schülern (einschließlich Berufsschülern), Studenten (mit Ausweis) ab Vollendung des 18. Lebensjahres und bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, Bundesfreiwilligendienstleistenden und Menschen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr leisten, Schwerbehinderten mit einem Grad der Behinderung von mind. 50 % und Bönnigheimer Arbeitslosen, den vollen Eintrittspreis.
2. Jugendliche sind Personen ab Vollendung des 6. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Kinder unter 6 Jahren sind vom Eintritt befreit, müssen sich aber in Begleitung von zahlungspflichtigen Personen befinden.
3. Behinderte mit einem Behinderungsgrad von 100 % erhalten freien Eintritt.
4. Besucher, die das Freibad zur Abnahme eines Sportabzeichens besuchen, sowie Besucher, die das Freibad zum Absolvieren eines Sportabzeichens nutzen, erhalten freien Eintritt.
§ 3 Schulklassen
1. Einheimische und auswärtige Schulklassen, die während der planmäßigen Sportstunden unter Aufsicht eines Lehrers Schwimmunterricht haben, sind entgeltpflichtig.
2. Die Schulklassen müssen das Freibad im Klassenverband verlassen.
3. Der Klassenverband wird ab 8 Schülern zuzüglich Begleitperson anerkannt.
4. Einheimische und auswärtige Vereinsgruppen sind entgeltpflichtig.
5. Vereinsgruppen müssen das Mineralfreibad im Gruppenverband betreten.
6. Der Vereinsverbund wird ab 8 Vereinsmitgliedern zzgl. Begleitperson anerkannt. Die Vereinszugehörigkeit der Gruppe ist von der Begleitperson in geeigneter Form schriftlich nachzuweisen.
§ 4 Jahreskarte / Familien - Tageskarte
1. Die Jahreskarten werden an der Freibadkasse ausgegeben und zwar:
a) für Erwachsene,
b) für Jugendliche, Schüler (einschließlich Berufsschüler), Studenten (mit Ausweis) ab Vollendung des 18. Lebensjahres und bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, Bundesfreiwilligendienstleistende und Menschen, die ein freiwilliges soziales Jahr leisten, Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mind. 50 % und Bönnigheimer Arbeitslose,
c) als Zusatzkarte für Ehepartner,
d) als Zusatzkarte für Jugendliche ab Vollendung des 6. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
e) als Jahresfreikarte für das 3. und jedes weitere Kind (ab dem 3. Kind ist der Eintritt frei).
Auch an Inhaber von Jahresdauerkarten der Partnerkommunen Gemmrigheim und Neckarwestheim werden Jahreskarten ausgegeben.
2. Die Jahreskarten werden mit Lichtbild auf den Namen ausgestellt und sind nicht übertragbar.
Das Entgelt ist beim Kauf der Karte zur Zahlung fällig. Satz zwei gilt nicht für Dauerkarteninhaber der Partnerkommunen Gemmrigheim und Neckarwestheim.
3. Alleinerziehende und nicht verheiratete Elternpaare mit mind. 1 Kind erhalten eine Familien- Tageskarte.
4. Inhaber des Familien- und Sozialpasses der Stadt Bönnigheim erhalten 30% Ermäßigung auf Jahreskarten.
§ 5 Inkrafttreten
Die Entgeltordnung tritt am 01.04.2023 in Kraft.
Die bisherige Entgeltordnung tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft.
Bönnigheim, den 27.03.2023
Albrecht Dautel
Bürgermeister
Anlage zur Entgeltordnung
Entgelte für die Benutzung des Mineralfreibades Bönnigheim
Einzelkarten
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- in Euro -
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Erwachsene
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6,20
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Jugendliche, Schüler (einschließlich Berufsschüler), Studenten, Bundesfreiwilligendienstleistende und Menschen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr leisten, Schwerbehinderte (ab 50 %) und Bönnigheimer Arbeitslose
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3,10
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Einheimische Schulklassen je Schüler
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1,20
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Auswärtige Schulklassen je Schüler
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2,10
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Familienkarte
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15,00
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Einheimische und auswärtige Vereinsgruppen je Person
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2,10
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Einzelkarten – Abendtarif (ab 18:00 Uhr)
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Erwachsene
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3,40
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Jugendliche, Schüler (einschließlich Berufsschüler), Studenten, Bundesfreiwilligendienstleistende und Menschen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr leisten, Schwerbehinderte (ab 50 %) und Bönnigheimer Arbeitslose
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1,70
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Zehnerkarten
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Erwachsene
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50,00
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Jugendliche, Schüler (einschließlich Berufsschüler), Studenten, Bundesfreiwilligendienstleistende und Menschen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr leisten, Schwerbehinderte (ab 50 %) und Bönnigheimer Arbeitslose
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25,00
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Jahreskarten
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Vorverkauf
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Erwachsene
Inhaber des Familien- und Sozialpasses (Erwachsene)
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95,00
66,50
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100,00
70,00
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Jugendliche, Schüler (einschließlich Berufsschüler), Studenten, Bundesfreiwilligendienstleistende und Menschen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr leisten, Schwerbehinderte (ab 50 %) und Bönnigheimer Arbeitslose
Inhaber des Familien- und Sozialpasses (Ermäßigte)
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45,00
31,50
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50,00
35,00
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Zusatzkarte für Ehepartner (und eheähnliche Gemeinschaft mit Kind)
Inhaber des Familien- und Sozialpasses (Zusatzkarte Erwachsene)
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70,00
49,00
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75,00
52,50
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Zusatzkarte für Jugendliche (ab dem 3. Kind frei) je
Inhaber des Familien- und Sozialpasses (Zusatzkarte Jugendliche)
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15,00
10,50
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16,00
11,20
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Sonstige Entgelte
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Dusche mit Warmwasser
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0,20
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Telefongebühr
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0,50
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Verlust Jahreskarte
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5,00
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