Beim Thema Bebauungsplan „Ortskern Hofen, 1. Änderung“. Prüfung der Anregungen und erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss empfiehlt das Gremium dem Gemeinderat am 26. Juni 2026 einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:Die Anregungen der Träger öffentlicher Belange und aus der Bürgerschaft werden wie vorgeschlagen und beraten berücksichtigt bzw. aus den dargestellten Gründen nicht berücksichtigt. Der Bebauungsplan „Ortskern Hofen, 1. Änderung“ mit örtlichen Bauvorschriften wird entsprechend der Anlage als erneuter Entwurf beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte durchzuführen.
Abbruch DG, neues OG + DG mit Umbau zum 2 Fam.-Wohnhaus, Carport und PKW-Stellplatz, Denkendorfstraße 24, Flst. 503/2, Hofen: Der Ausschuss für Umwelt und Technik erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag und zu den Befreiungen, dass sich Wärmepumpe, Dachüberstand auf der Südseite und Fassadendämmung auf der Südseite außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche befinden.
Umbau bestehender Stall, veränderte Ausführung WC-Anlage sowie Brandschutz Seewiesenstraße 14, Flst. 272, Hohenstein: Der Ausschuss für Umwelt und Technik erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag.
Umbau Bestandsgebäude zu Wohnzwecken, Meimsheimer Straße 2, Flst. 156, Bönnigheim: Der Ausschuss für Umwelt und Technik versagt sein Einvernehmen zum Bauantrag.
Nutzungsänderung von 2 Wohneinheiten im Wohnhaus mit 3 Wohneinheiten zu Ferienwohnungen, Denkendorf Straße 27, Flst. 1573/3, Hofen: Der Ausschuss für Umwelt und Technik versagt sein Einvernehmen zum Bauantrag.
Bauliche Erweiterung Bau II, Festlegung der Umsetzung der Außenanlagen: Die Umsetzung der Außenanlagen am Bau II erfolgen durch den städtischen Bauhof. Auf der Nordseite wird das verkürzte Pflanzbeet ausgeführt. Die Materialoberfläche des neuen Pflasterbelages wird gemäß der Bemusterung auf den gelblichen Farbton festgelegt.
Feuerwehrkommandant Mike Etzel gab einen Sachstandbericht zum Verkauf von Feuerwehrautos und Gerätschaften der Feuerwehr, den das Gremium wohlwollend zur Kenntnis nahm. Er sagte, die Feuerwehr Bönnigheim erhalte in diesen Wochen zwei neue Einsatzfahrzeuge: ein Mannschaftstransportfahrzeug (MTW), das bereits beim Hersteller abgeholt worden sei. Ersetzt werde auch das Löschgruppenfahrzeug durch ein modernes Fahrzeug. Die Auslieferung sei für Ende Juli geplant. Ziel sei, die Altfahrzeuge sinnvoll weiterzugeben, etwa über öffentliche Auktionsplattformen oder an interessierte Hilfsorganisationen. So könne die Wehr einen Erlös erzielen und gleichzeitig eine nachhaltige Nutzung ermöglichen. Man habe den Preis mit Hilfe entsprechender Plattformen im Internet geschätzt. Für den MTW könnten zwischen 6.000 bis 8.000 Euro erzielt werden, für das Löschgruppenfahrzeug rund 14.000 Euro. Weitere Ausrüstungsbestandteile wie nicht mehr kompatible Atemschutzmasken und Atemluftflaschen, hydraulische Geräte und weiteres stelle die Feuerwehr ebenfalls zum Verkauf. Bürgermeister Dautel betonte, um die Beschaffungskosten weiter zu reduzieren, plane die Stadt, künftig standardisierte Feuerwehrfahrzeuge zu kaufen. Dies sei erst seit 2026 möglich.
Ehemaliger Sportplatz Hohenstein, Umsetzung der Haushaltskonsolidierung: Reduzierung des Pflegeaufwandes und Begrenzung der Spielfläche: Der vorgestellten Reduzierung des Pflegeaufwandes und Anpassung des Spielfeldes wird zugestimmt: Verlegung des Bolzplatzes und Rückbau der Großtore, Rückbau des Ballfangzauns auf der Ostseite. Im Vorfeld wird die Verwaltung das Vorhaben mit dem TSV Hohenstein abstimmen. Somit werde der alte Sportplatz zum Bolzplatz umgewidmet, sagte Bürgermeister Albrecht Dautel. Auch solle der Platz für Zirkusprojekt 2027 genutzt werden.
Machbarkeitsstudie Bewässerung der Rebanlagen Bönnigheim - Zuschuss an die Bewässerungsinitiative Bönnigheim: Der Bewässerungsinitiative Bönnigheim wird ein außerplanmäßiger Zuschuss in Höhe von 8.500 Euro für die Erstellung der Machbarkeitsstudie zur Bewässerung der Rebanlagen in Bönnigheim gewährt.
Die Neufassung der Friedhofsordnung von 2019 sieht vor, dass Grabmale ausgelaufener Grabstätten von Ehrenbürgern, Altbürgermeistern und Persönlichkeiten, die die Gemeinschaft mitgeprägt haben, auf Antrag in das Ehrengrabmalfeld versetzt werden, damit sie dauerhaft bestehen bleiben. Deshalb beschloss das Gremium beim Thema Ehrengrabmalfeld - Entscheidung über die Versetzung von Grabmälern: Die Grabmäler von Gottlieb Eberhard, Adolf Bruder und Karl Seeger werden in das Ehrengrabmalfeld versetzt.
Dies hatte die Stadtverwaltung in Abstimmung mit der Historischen Gesellschaft anregt. Gottlieb Eberhard war einst Stadtpfleger und übte darüber hinaus zahlreiche Ämter aus, etwa Steuereinbringer, Armen- und Stiftungspfleger, Schulfondsrechner, Deputierter der Amtsversammlung, Gemeinderat und gehörte 1842 zu den Mitbegründern des Gesangsvereins Concordia. Adolf Bruder war von 1888 bis 1904 Stadtschultheiß von Bönnigheim. Er verstarb bereits im Alter von 45 Jahren. Jedoch ist in den Geschichtsbüchern nichts genaueres darüber dokumentiert. Karl Seeger war mehr als 12 Jahre Direktor der staatlichen Gehörlosenschule. 1982 wurde er mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande für seine hervorragende pädagogische Arbeit und Verdienste für die Allgemeinheit ausgezeichnet. Zudem war er gemeinsam mit Elisabeth Zipplerlen 25 Jahre ehrenamtlich fürs Stadtarchiv rührig. Die Kosten fürs Reinigen und Aufbereiten der Grabmale werden sich auf 1.000 bis 2.000 Euro belaufen.
Die vollständigen Unterlagen zur Sitzung können auf ww.boennigheim.de im Ratsinformationssystem unter der Sitzung am 21. Mai 2026 abgerufen werden.