Festempfang 75 Jahre Trachtenverein Bietigheim e.V. – Festakt im Schloss Der Trachtenverein Bietigheim e.V. begeht in diesem Jahr sein 75‑jähriges Bestehen. Aus diesem Anlass findet am Sonntag, 15. Fe
Festempfang 75 Jahre Trachtenverein Bietigheim e.V. – Festakt im Schloss
Der Trachtenverein Bietigheim e.V. begeht in diesem Jahr sein 75‑jähriges Bestehen. Aus diesem Anlass findet am Sonntag, 15. Februar 2026, um 11.00 Uhr ein Festakt im Hans‑Georg‑Pflügersaal der Musikschule im Schloss Bietigheim (Hauptstraße 81) statt. Im Anschluss wird zu einem Stehempfang eingeladen. Der Verein wurde 1951 gegründet und engagiert sich seit 75 Jahren für die Pflege regionaler Trachten, Tänze und Bräuche.
Für den offiziellen Empfang erscheinen die Mitglieder der Schwarzen Jäger 1799 in traditioneller Vereinskleidung:
Schwarze‑Jäger‑Uniform,
Marketenderinnen im historischen Gewand
Standartenträger mit Vereinsstandarte.
Um Fahrgemeinschaften oder Bus besser planen zu können, würden wir uns auf eine Rückmeldung per Telefon 07143/259294
oder E-Mail: schwarzejaeger@outlook.de , sehr freuen.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Hier gut Württemberg – tapfer und stolz
Wir möchten alle Vereinsmitglieder ganz herzlich zu unserer diesjährigen Jahreshauptversammlung am Freitag, 6. März, um 19.00 Uhr in das Bürgerhaus „Vordere Kelter“ einladen. Für Essen und Getränke i
Wir möchten alle Vereinsmitglieder ganz herzlich zu unserer diesjährigen Jahreshauptversammlung am Freitag, 6. März, um 19.00 Uhr in das Bürgerhaus „Vordere Kelter“ einladen.
Für Essen und Getränke ist bestens gesorgt, das gemeinsame Abendessen ist zwischen 19.00 – 20.00 Uhr eingeplant. Die Sitzung beginnt dann um 20.00 Uhr.
Tagesordnung
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Bericht des 1. Vorsitzenden-Rückblick 2025
Bericht der Schatzmeisterin
Entlastungen des Vorstandes/Beisitzer und der Kassenprüfer
Neuwahlen von Vorstand/Beisitzer/Kassenprüfer
Vorstellung des Jahresprogramms 2026
Verschiedenes
Anträge zur Tagesordnung sind spätestens bis zum 4.3.2026 beim 1. Vorsitzenden Wolfgang Binder (Tel. 07143/259294) einzureichen.
Das Böllerschießen kann zwar freiheitlich ausgeübt werden, ist aber gesetzlich geregelt. So bedarf eine Veranstaltung mit Böllerschießen zwar keiner behördlichen Genehmigung, es wird jedoch eine Prüfu
Das Böllerschießen kann zwar freiheitlich ausgeübt werden, ist aber gesetzlich geregelt. So bedarf eine Veranstaltung mit Böllerschießen zwar keiner behördlichen Genehmigung, es wird jedoch eine Prüfung von jedem einzelnen Schützen verlangt. Schließlich erfordert die Handhabung von Explosivstoffen einen sicheren und verantwortungsvollen Umgang von den Böllerschützen. Je mehr Menschen sich über den achtsamen Umgang des Böllerschießens beschäftigen, umso eher kann diese Tradition bewahrt werden. Welche Arten von Böllergeräten gibt es? Es wird grundsätzlich zwischen Handböller, Schaftböller, Standböller und Böllerkanone unterschieden. Alle diese Böllergeräte müssen von einem deutschen Beschussamt in regelmäßigen Abständen beschossen werden, um die Sicherheit der Geräte zu überprüfen. Hierzu wird der Böller/Kanone vom Beschussamt vor Ort live getestet und danach mit einer speziellen Markierung versehen, die auf dem Böller eingeschlagen wird. Nur mit einem gültigen Beschusszeichen darf geböllert werden (also benötigt ein Schütze eine gültige Erlaubnis und einen gültigen Beschuss).
Alle Böllergeräte werden mit Schwarzpulver bzw. Böllerpulver betrieben. Um ebendieses Pulver überhaupt erwerben zu können, muss eine Erlaubnis nach § 27 SprengG (Sprengstoffgesetz) bei der erwerbenden Person vorliegen.
Um diese Erlaubnis zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein
• keine Vorstrafen
• eine körperliche und psychische Eignung
• ein Alter von mindestens 21 Jahren
• ein Fachkundenachweis (Voraussetzung hierfür ist eine ein Jahr lang gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung) und Bedürfnisnachweis.
Der Fachkundelehrgang dauert zwei Tage und umfasst zehn Lehreinheiten à 45 Minuten. Sie schließt mit einem theoretischen und praktischen Teil ab. Der Fachkundelehrgang beinhaltet folgende Themen:
• Verwendung von Böllerpulver zum Böllern (Handböller, Standböller, Böllerkanone)
• Aufbewahren, Verbringen und Vernichten von Böllerpulver
• Transport, Überlassen und Empfangnahme von Böllerpulver
Nach bestandener Prüfung (Durchführung und Abnahme durch das Regierungspräsidium) erhält der Teilnehmer dann die sogenannte „grüne Erlaubnis“. Diese muss alle 5 Jahre durch die Polizeibehörde des Landkreises verlängert werden. Zusätzlich muss hierzu auch ein Bedürfnis (Notwendigkeit) für eine solche Erlaubnis nachgewiesen bzw. vorgelegt werden.
Dieser Bedürfnis-Nachweis erfolgt hier durch eine Bestätigung unseres Vereines, die ausschließlich an Mitglieder erteilt wird. Beides ist dann von jedem Böllerschützen beim Böllerschießen stets mitzuführen. Da wir immer wieder auf neue Böllerkurse (zur Erlangung der Erlaubnis nach § 27 SprengG) angesprochen werden, planen wir derzeit einen Sachkunde-Lehrgang hierfür. Interessierte melden sich gerne unter folgenden Kontakten: schwarze-jaeger@gmx.de oder Markus Dröse (Böllerbeauftragter), Tel. 07143/22582
Böllergeräte können vorab aus dem Vereinsbestand geliehen werden.
Freunde des Schwarze‑Jäger‑Biers aufgepasst – die Schwarzen Jäger laden ein Am Samstag, 14. Februar 2026, von 13.00 bis 14.00 Uhr, findet am Lager beim Rathaus in 74391 Erligheim wieder der traditione
Freunde des Schwarze‑Jäger‑Biers aufgepasst – die Schwarzen Jäger laden ein
Am Samstag, 14. Februar 2026, von 13.00 bis 14.00 Uhr, findet am Lager beim Rathaus in 74391 Erligheim wieder der traditionelle Bierverkauf der Schwarzen Jäger statt.
Angeboten werden:
Schwarze‑Jäger‑Bier (0,33 l, Märzen): rötlich‑kupferfarben, vollmundig und röstmalzbetont.
Härtsfelder Radler (0,5 l): erfrischend und geschmackvoll.
Beide Sorten sind nur in ganzen Mehrwegkästen erhältlich.
Hinweis: Es wird ausschließlich Leergut der Härtsfelder Brauerei angenommen.
Die Schwarzen Jäger freuen sich auf zahlreiche Besucher und einen gelungenen Verkaufstag.
Der Jubilar empfing uns bestens gelaunt und führte uns bei Butterbrezel und Sekt in die hohe Kunst des Genusses ein. Stolz erklärte er, dass er die Butterbrezel selbst geschmiert habe – und zwar nach seiner persönlichen Qualitätsnorm: „So dick muss Butter drauf, dass man beim Reinbeißen den Abdruck der Schneidezähne sieht.“
Die Anekdoten sprudelten nur so dahin, und so verging die Stunde wie im Fluge. Zum Abschluss machten wir noch ein gemeinsames Foto – ein schöner Moment, der die herzliche Stimmung des Besuchs perfekt einfing.
Wir überreichten unser Präsent, er überreichte uns ein herzliches Lächeln – ein Tausch, der sich für alle gelohnt hat.
„Hier gut Württemberg – tapfer und stolz“!
Bericht: Wolfgang Binder, Schwarze Jäger 1799 Erligheim