Der Gemeinderat der Gemeinde Erligheim hat am 16.10.2025 in öffentlicher Sitzung für das Gebiet „Flürle, 5 Änderung“ nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO aufgestellt. Maßgeblich ist der Abgrenzungsplan des Büros KMB vom 6.10.2025. 
Der Bebauungsplan knüpft an die Planungsleitlinie in § 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB an, da es sich um eine Maßnahme zur Erneuerung, Fortentwicklung, Anpassung und zum Umbau vorhandener Ortsteile handelt. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung mit Umweltbericht abgesehen.
Weitere Informationen und Unterlagen können auf der Startseite der Homepage der Gemeinde Erligheim unter www.erligheim.de eingesehen werden. 
Erligheim, 20.10.2025
gez. Rainer Schäuffele, Bürgermeister