Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 5. Juni 2025 den Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Erligheim festgestellt. Der Jahresabschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht und liegt von Montag, 16
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 5. Juni 2025 den Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Erligheim festgestellt.
Der Jahresabschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht und liegt von Montag, 16. Juni 2025 bis einschließlich Donnerstag, 26. Juni 2025 im Rathaus Erligheim, Rathausstraße 7, Zimmer 04, zur Einsichtnahme aus.
Aufgrund von § 95 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) stellt der Gemeinderat am 5. Juni 2025 den Jahresabschluss für das Jahr 2021 mit folgenden Werten fest:
EUR
1.
Ergebnisrechnung
1.1
Summe der ordentlichen Erträge
7.854.005
1.2
Summe der ordentlichen Aufwendungen
7.200.246
1.3
Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)
653.760
1.4
Außerordentliche Erträge
2.121.081
1.5
Außerordentliche Aufwendungen
69.955
1.6
Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5)
2.051.127
1.7
Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6)
2.704.886
2.
Finanzrechnung
2.1
Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
7.746.860
2.2
Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
6.561.555
2.3
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung
(Saldo aus 2.1 und 2.2)
1.185.305
2.4
Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
6.848.783
2.5
Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
5.001.115
2.6
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit
(Saldo aus 2.4 und 2.5)
1.847.668
2.7
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6)
3.032.972
2.8
Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
0
2.9
Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
0
2.10
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9)
0
2.11
Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10)
3.032.972
2.12
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen
- 37.155
2.13
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln
2.775.230
2.14
Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12)
2.995.818
2.15
Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.13 und 2.14)
5.771.048
3
Bilanz
3.1
Immaterielle Vermögensgegenstände
1.442
3.2
Sachvermögen
23.019.098
3.3
Finanzvermögen
7.450.461
3.4
Abgrenzungsposten
218.316
3.5
Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.4)
30.689.317
3.6
Basiskapital
16.405.290
3.7
Rücklagen
3.484.068
3.8
Sonderposten
6.747.594
3.9
Verbindlichkeiten
3.819.826
3.10
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
232.539
3.11
Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.6 bis 3.10)
30.689.317
Soweit sich im Jahresabschluss über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ergeben, erteilt der Gemeinderat dazu die Zustimmung gem. § 84 GemO, soweit dies nicht schon in früheren Beschlüssen geschehen ist.
Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses ist der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich mitzuteilen und ortsüblich bekannt zu geben und an sieben Tagen öffentlich auszulegen (§ 95b GemO).