Der Gemeinderat der Stadt Bönnigheim hat in öffentlicher Sitzung des Verwaltungsausschusses am 9. Juni 2026 beschlossen, die Musikschulentgelte anzuheben und die Anlage zu § 15 der Schulordnung der Musikschule Bönnigheim entsprechend zu ändern.
Die Anlage zu § 15 der Schulordnung der Musikschule (Entgeltverzeichnis) wird hiermit veröffentlicht. Sie tritt, wie in der Anlage zu § 15 der Schulordnung verfügt, am 01.10.2026 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Anlage zu § 15 der Schulordnung vom 15. August 2024 außer Kraft.