Liebe Bürgerinnen und Bürger,traditionell wird die Eröffnung an den Weintagen mit Böllerschüssen der „Schwarzen Jäger“ begleitet. Bitte denken Sie daran, dass Sie Ihre Haustiere ggf. in Ihren Räumlich
traditionell wird die Eröffnung an den Weintagen mit Böllerschüssen der „Schwarzen Jäger“ begleitet. Bitte denken Sie daran, dass Sie Ihre Haustiere ggf. in Ihren Räumlichkeiten halten.
Bei den umliegenden Anwohnern möchten wir um Verständnis bitten, wenn es aufgrund der Feierlichkeiten durch Musik und Publikum zu Ruhestörungen kommt.
Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen bei den Weintagen.
Bitte beachten Sie, dass der Erligheimer Ortskern während des Veranstaltungszeitraumes sowie zum Auf- und Abbau der Erligheimer Weintage nur für Bewohner und Anlieger anfahrbar sein wird.Ab dem Gebäud
Bitte beachten Sie, dass der Erligheimer Ortskern während des Veranstaltungszeitraumes sowie zum Auf- und Abbau der Erligheimer Weintage nur für Bewohner und Anlieger anfahrbar sein wird.
Ab dem Gebäude Hauptstraße Nr. 16 – Nr. 29 sowie bis zum „Alten Rathaus“ hin wird die Straße für den Autoverkehr gesperrt.
Zusätzlich richten wir aufgrund des Festbetriebes jeweils ab 16.00 Uhr eine Vollsperrung der Rathausstraße (nach der Zufahrt Kelterstraße bis zur Ortsbücherei) ein.
Die Urbanstraße sowie die Kelterstraße sind für Anwohner befahrbar. Der Rathausparkplatz ist während der Festtage gesperrt. Bitte beachten Sie die Hinweise.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Schwarzen Jäger 1799 e.V. am Samstag, 4.7.2026 gegen 17.30 Uhr im Rahmen einer Traditionsveranstaltung im Gewann „Vogelsang“ ein Böllerschießen mit vier B
Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Schwarzen Jäger 1799 e.V. am Samstag, 4.7.2026 gegen 17.30 Uhr im Rahmen einer Traditionsveranstaltung im Gewann „Vogelsang“ ein Böllerschießen mit vier Böllersalven durchführen werden.
Wir machen alle Grundstücksbesitzer darauf aufmerksam, dass Hecken, Sträucher oder Bäume, die auf Gehwege, Radwege, Feldwege oder in den Lichtraum der Fahrbahn hineinragen, zurückgeschnitten werden mü
Wir machen alle Grundstücksbesitzer darauf aufmerksam, dass Hecken, Sträucher oder Bäume, die auf Gehwege, Radwege, Feldwege oder in den Lichtraum der Fahrbahn hineinragen, zurückgeschnitten werden müssen. In genauen Zahlen ausgedrückt müssen folgende Lichtraumprofile eingehalten werden: • 2,50 m über Geh-, Fuß- und Radwegen • 4,50 m über Fahrbahnen (jeweils senkrecht nach oben gemessen)
Denken Sie auch an das Freischneiden von Straßenschildern, Straßenlampen und Ihrer Hausnummer. Im Ernstfall kann dies für die Rettungsfahrzeuge wichtig sein. Gleichzeitig sind Bäume auf ihren Zustand, insbesondere auf Standsicherheit usw., zu untersuchen und dürre Bäume bzw. dürres Geäst ganz zu entfernen. An Straßeneinmündungen und -kreuzungen sowie im Innenkurvenbereich müssen Hecken, Sträucher und andere Anpflanzungen sowie Einfriedungen stets so niedrig gehalten werden, dass ausreichende Sicht für die Kraftfahrer gewährleistet ist. Diese Anpflanzungen und Einfriedungen dürfen, gemessen über der Fahrbahnoberkante, 0,80 m nicht übersteigen.