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> Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet des künftigen Bebauungsplans "Weststadt" in Bönnigheim

Amtliche Bekanntmachungen (Bönnigheim)

Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet des künftigen Bebauungsplans "Weststadt" in Bönnigheim

Auf Grund der §§ 14, 16, 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2939) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung Baden-Württem­berg in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetze vom 15. Dezember 2015 (GBl. S. 1147) und vom 17. Dezember 2015 (GBl. 2016 S. 1) hat der Gemeinderat der Stadt Bönnigheim in seiner Sitzung am 30. Juni 2023 folgende Satzung be­schlossen:

§ 1 Gegenstand der Satzung

Die Geltungsdauer der bestehenden „Satzung über die Verän­de­­rungssperre für das Gebiet des künftigen Bebauungsplans ‚Weststadt‘ in Bönnigheim“ vom 23.07.2021, veröffentlicht im Nachrichtenblatt (Amtsblatt NB 30/2021 für die Stadt Bönnigheim und die Gemeinden Kirchheim am Neckar und Erligheim) wird um ein Jahr verlängert.

§ 2 Inkrafttreten

Die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft (§ 16 Abs. 2 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 10 Absatz 3 Satz 2 bis 5 BauGB). Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit der für den Geltungsbereich dieser Satzung aufzustellende Bebauungsplan rechtsverbindlich geworden ist, spätestens jedoch nach Ablauf eines Jahres.

Bönnigheim, 3.7.2023

gez. Albrecht Dautel

Bürgermeister

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