Musikschule Bönnigheim
Anpassung der Entgelte der Musikschule Bönnigheim zum 01.10.2026
Der Gemeinderat der Stadt Bönnigheim hat in öffentlicher Sitzung des Verwaltungsausschusses am 9. Juni 2026 beschlossen, die Musikschulentgelte anzuheben und die Anlage zu § 15 der Schulordnung der Musikschule Bönnigheim entsprechend zu ändern.
Die Anlage zu § 15 der Schulordnung der Musikschule (Entgeltverzeichnis) wird hiermit veröffentlicht. Sie tritt, wie in der Anlage zu § 15 der Schulordnung verfügt, am 01.10.2026 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Anlage zu § 15 der Schulordnung vom 15. August 2024 außer Kraft.
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