Aus dem Rathaus (Bönnigheim)
Wohnbauplätze im Erbbaurecht – Schlossfeld II
Die Stadt Bönnigheim startet die Vermarktung von 15 vollständig erschlossenen Wohnbauplätzen im Baugebiet Schlossfeld II. Die Grundstücke werden im Erbbaurecht vergeben und eignen sich für die Bebauung mit Einfamilien- und Doppelhäusern.
Der jährliche Erbbauzins beträgt 3,6 % des Grundstückswertes und liegt – je nach Grundstück – zwischen rund 6.000 € und 14.000 €. Nach Abschluss des Erbbaurechtsvertrages und Vorliegen der erforderlichen Genehmigungen kann zeitnah mit der Bebauung begonnen werden.
Das ausführliche Exposé mit Bauplatzübersicht, Bewerberbogen sowie Informationen zum Erbbaurecht und zum Vergabeverfahren steht auf der Homepage der Stadt Bönnigheim zum Download bereit.
Bewerbungsfrist für die erste Vergaberunde ist der 30. September 2026.
Fragen zum Erbbaurecht?
Herr René Wedekind
Team Liegenschaften
E-mail: rene.wedekind@boennigheim.de
Telefon: 07143 273-357
Sprechzeiten:
Montag, Mittwoch und Donnerstag
09:00 bis 15:00 Uhr

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