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Aus dem Fachgebiet Ordnung

Akute Waldbrandgefahr – Sperrung aller Grillplätze auf dem Gemeindegebiet

Wegen der langanhaltenden Trockenheit und Hitze besteht in unseren Wäldern und auch auf Wiesen eine erhöhte Brandgefahr. Ein Großteil der Brände entsteht durch Fahrlässigkeit und ist daher weitgehend vermeidbar. Der Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes bestimmt die Intensität der Waldbrandgefahr. Wird innerhalb des 5-tägigen Betrachtungszeitraums an mindestens 4 Tagen der Index 4 (hohe Gefahr) oder 5 (sehr hohe Gefahr) erreicht, erfolgt eine sofortige Sperrung der Grillstellen im Wald.

Da sich der Waldbrandgefahrenindex in Bönnigheim und Umgebung nun seit vier Tagen auf Stufe 4/5 befindet hat das Ordnungsamt der Stadt Bönnigheim deshalb bis auf Weiteres auf allen offiziellen und öffentlichen Grillplätzen das Grillen und Feuermachen streng verboten.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Grillen auf mitgebrachten Gartengrillgeräten auch nicht gestattet ist. Es handelt sich bei diesem Verbot um eine reine Sicherheitsmaßnahme. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Auch sämtliche Gartenbesitzer werden gebeten, erhöhte Vorsicht walten zu lassen, wenn sie mit offenem Feuer umgehen.

Folgende Regeln müssen deshalb zusätzlich beim Umgang mit Feuer unbedingt eingehalten werden:

  • Rauchverbot im Wald
  • Offenes Feuer muss mindestens 100m vom Wald entfernt sein
  • Müll und Glas, wie Flaschen oder Glasscherben sind zu entsorgen

Wir bitten um Beachtung dieser Regeln.

Verstöße bitten wir umgehend bei der Polizei (Tel. 110) oder bei bereits vorhandener akuter Waldbrandgefahr der Feuerwehrleitstelle (Tel. 112) zu melden.

Ihre 

Stadtverwaltung Bönnigheim