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Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Seen seit 2. Juli bis auf Weiteres verboten
Das Landratsamt informiert
Aufgrund anhaltenden Niedrigwasser hat das Landratsamt Ludwigsburg die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse und Seen) seit dem 2. Juli 2026 bis auf Weiteres verboten. Da nach den Wetterprognosen in nächster Zeit nicht davon auszugehen ist, dass sich an der Niedrigwassersituation etwas ändern wird und örtliche Niederschläge teilweise nur einen kurzzeitigen Anstieg der Wasserabflüsse zur Folge haben, hat das Landratsamt Ludwigsburg eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese verbietet sämtliche Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern. Die Allgemeinverfügung gilt auch für bestehende Wasserentnahme-Erlaubnisse, die befristet widerrufen werden.
Alle Informationen dazu und Ausnahmen von dieser Regelung finden Sie im Nachrichtenblatt auf unseren gemeinsamen Seiten oder auf der Internetseite Niedrigwasser-Informationszentrum Baden-Württemberg (https://niz.baden-wuerttemberg.de).
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