Amtliche Bekanntmachungen (Bönnigheim)
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadtwerke Bönnigheim für das Wirtschaftsjahr 2023 (1. Januar bis 31. Dezember)
Stadtwerke Bönnigheim
Gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz in der Fassung vom 08.01.1992 (GBl. 1992, 21), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17.06.2020 (GBl.S. 403), hat der Gemeinderat am 26.06.2026 den Jahresabschluss 2023 der Stadtwerke Bönnigheim mit den nachstehenden Ergebnissen festgestellt, sowie die Verwendung des Jahresfehlbetrags wie folgt beschlossen:
1. Feststellung des Jahresabschlusses
1.1 Bilanzsumme 14.477.383,91 €
1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen 9.356.383,96 €
- Beteiligungen 369.789,06 €
- das Umlaufvermögen 4.751.210,89 €
14.477.383,91 €
1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapital 3.437.998,83 €
- die empfangenen Ertragszuschüsse 2.776.869,91 €
- die Steuerrückstellungen 254.900,00 €
- die sonstigen Rückstellungen 410.577,00 €
- die Verbindlichkeiten 7.597.038,17 €
14.477.383,91 €
1.2 Jahresergebnis
1.2.1 Summe Erträge 10.814.876,29 €
1.2.2 Summe Aufwendungen -11.459.925,78 €
Jahresfehlbetrag: -645.049,49 €
2. Verwendung des Jahresfehlbetrags:
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von -645.049,49 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Entlastung der Betriebsleitung
Der Betriebsleitung wird die Entlastung erteilt (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 EigBG).
4. Ausgleich des Jahresfehlbetrags des Mineralfreibads
Die Stadt Bönnigheim beschließt, eine Einlage in Höhe von 455.373,71 € in die Allgemeine Rücklage der Sparte Mineralfreibad zu leisten.
Dies entspricht dem liquiditätswirksamen Jahresfehlbetrag des Mineralfreibads:
Jahresfehlbetrag Mineralfreibad 2023: -583.956,42 €
abzüglich Abschreibungen 2023: 129.091,27 €
zzgl. Auflösung von Zuschüssen 2023: -508,56 €
-455.373,71 €
Der Ausgleich erfolgt im Wirtschaftsjahr 2024.
Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 16 Abs.4 des Eigenbetriebsgesetzes bekanntgegeben.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass der Jahresabschluss und der Lagebericht an sieben Tagen, und zwar von Donnerstag, 02.07.2026 bis Montag, 13.07.2026 jeweils einschließlich, während der üblichen Dienststunden im Rathaus Bönnigheim, Zimmer 208 zur Einsicht ausliegt.
Bönnigheim, 29.06.2026
gez. Albrecht Dautel, Bürgermeister
- Satzung über die Durchführung eines Verkaufsoffenen Sonntages im Jahr 2026
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- Änderung der Satzung über die Durchführung des Wochenmarktes (Marktordnung)
- Richtlinie für die Schulkindbetreuung an der Ganerbenschule in Bönnigheim
- Elternbeiträge für die Bönnigheimer Kindertageseinrichtungen im Kindergartenjahr 2026/ 2027 und 2027/ 2029




