Aus dem Rathaus (Bönnigheim)
Alters- und Ehejubilare Glückwunschschreiben und Besuch des Bürgermeisters
Sie erhalten Glückwunschschreiben des Bürgermeisters zu folgenden Alters- und Ehejubiläen:
Geburtstage: Zum 90. Geburtstag und 100. Geburtstag, danach folgen diese jährlich.
Ehejubiläen: Zum 50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstag
Zum 90. und 100. Geburtstag sowie zum 50., 60., 65., 70. und 75. Ehejubiläum erhalten die
Jubilare zusätzlich noch ein Glückwunschschreiben des Landrats sowie eine Urkunde des
Ministerpräsidenten. Zum 100. Geburtstag und zum 65., 70. und 75. Ehejubiläum wird den Jubilaren ein Glückwunschschreiben des Bundespräsidenten direkt vom Bundesverwaltungsamt zugeschickt.
Besuch des Bürgermeisters zu Ihrem Jubiläum:
Altersjubilare werden zum 90. und 100. Geburtstag von Bürgermeister Dautel oder einem Vertreter besucht.
Ehejubilare erhalten zum 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstag einen Besuch.
Sie bekommen rechtzeitig vor Ihrem Jubiläum von der Stadt Bönnigheim Nachricht über dieses Besuchsangebot, so dass ein Besuchstermin gemeinsam vereinbart werden kann.
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