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Illegale Müllablagerungen – Bitte helfen Sie mit
Leider kommt es im Gemeindegebiet immer wieder zu unerlaubten Abfallablagerungen. Dabei werden unter anderem Verpackungen, Hausmüll und Sperrmüll an öffentlichen Plätzen, Feldwegen oder in Grünanlagen entsorgt.
Diese illegalen Ablagerungen beeinträchtigen nicht nur das Orts- und Landschaftsbild, sondern belasten auch die Umwelt. Insbesondere Lebensmittelreste können Tiere anlocken und dazu führen, dass sich der Abfall weiter verteilt.
Wir weisen darauf hin, dass unerlaubte Abfallablagerungen eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Sie können gemäß § 69 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), den Bestimmungen des Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetzes Baden-Württemberg sowie der kommunalen Abfallsatzung mit einem Bußgeld geahndet werden.
Bitte entsorgen Sie Ihre Abfälle ausschließlich über die vorgesehenen Entsorgungsmöglichkeiten, wie die Abfallbehälter, Wertstoffsammelstellen oder den Recyclinghof.
Gemeinsam können wir dazu beitragen, unsere Gemeinde sauber, lebenswert und attraktiv zu erhalten.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
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