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Aus dem Rathaus (Bönnigheim)

Grundsteuer für Jahreszahler wird fällig

Die Stadtverwaltung möchte darauf hinweisen, dass am 01.07.2026 der Jahresbetrag der Grundsteuer zur Zahlung fällig wird. Dies gilt nicht für Quartalszahler.

Bitte geben Sie bei der Überweisung als Verwendungszweck das auf dem Bescheid angegebene Buchungszeichen an, damit Ihre Zahlung richtig zugeordnet werden kann.

Eine rechtzeitige Begleichung der Steuerschuld erspart Unannehmlichkeiten und Kosten in Form von Mahngebühren und Säumniszuschlägen. 

Sollten Sie am Abbuchungsverfahren teilnehmen, wird der fällige Betrag termingerecht von Ihrem Konto abgebucht.