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Achtung … Poolbefüllung!
Das Gartenwasser darf nur zum Gießen verwendet werden, nicht um Pools oder Schwimmbecken aufzufüllen.
Die Befüllung von z.B. Pools muss über den Hauptwasserzähler erfolgen, da hier Schmutzwasser entsteht, es fallen somit Abwassergebühren
an.
Trinkwasser ist Lebensmittel, achten Sie auf eine sorgsame Verwendung.
Artikelübersicht
- Achtung … Poolbefüllung!
- Spielplatzeröffnung
- Neue Leitung in der Finanzverwaltung
- Betonarbeiten im Bahnhofsareal teilweise in den Abend- und Nachtstunden
- Kirchheim feiert Straßenfest 2026
- Wasserzähler werden ausgetauscht
- Wochenmarkt fällt am 20.6. aus
- Neue Mitarbeiterin im Bauhof
- Polizei bittet um Mithilfe
- Kirchheimer Straßenfest 2026
- Auf die Räder, fertig, los – ab dem 1.7. tritt ganz Kirchheim beim STADTRADELN an
- Fälligkeit der Wasser-, Schmutz- und Niederschlagswassergebühr am 15.6.2026
- Wegen hoher Brandgefahr: Grillen auf öffentlichen Grillplätzen ab sofort verboten



