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Amtliche Bekanntmachungen (Bönnigheim)

Bürgerbeteiligung Fortschreibung des Lärmaktionsplans

Ein wichtiger Bestandteil der Lärmaktionsplanung der Stadt Bönnigheim ist die Beteiligung der Öffentlichkeit, also der einzelnen Bürgerinnen und Bürger sowie von Verbänden und Organisationen. Aus diesem Grund werden die Inhalte des Entwurfs zum Lärmaktionsplan, der vom Gemeinderat zuletzt in öffentlicher Sitzung am 07. Mai 2026 diskutiert wurde, von Dienstag, 26. Mai 2026 bis 03.07.2026 zu den Öffnungszeiten im Bürgerbüro der Stadt Bönnigheim, Kirchheimer Straße 1, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Die Anregungen der Öffentlichkeit werden im Rahmen der Bürgerbeteiligung gesammelt. Die Anregungen sollen bis Mittwoch, 10. Juli 2026 bei der Stadtverwaltung in schriftlicher Form eingegangen sein. Die Anregungen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger werden geprüft und abgewogen, ob diese in den Lärmaktionsplan einfließen können. Nach dem Beschluss des Gemeinderats über den Lärmaktionsplan werden die vorgeschlagenen Maßnahmen mit der Straßenverkehrsbehörde und den Baulastträgern abgestimmt und über eine Umsetzung verhandelt. Baulastträger für die L1107 und die L1106 ist das Land Baden-Württemberg,

für die K1679 ist das Landratsamt Ludwigsburg zuständig. Das heißt, die Stadt Bönnigheim kann nicht selbst bestimmen, welche Maßnahmen dort durchgeführt werden. 

Zum Hintergrund: 

Lärm ist für viele Menschen eines der vorrangigsten Umweltprobleme. In Deutschland fühlen sich über 60% der Menschen durch Lärm, vor allem durch Verkehrslärm belastet. Es hat sich daher die Erkenntnis durchgesetzt, dass schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm verhindert oder gemindert werden müssen. Mit der EG Umgebungslärmrichtlinie gibt es nunmehr ein rechtliches Instrument, die Lärmbelastung zu senken. Das Europäische Parlament hat im Jahr 2002 mit der Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm ein Konzept vorgelegt, um die Lärmbelastung der Bürger zu mindern. Auf der Grundlage der Ergebnisse von Lärmkarten sollen Lärmaktionspläne erstellt werden, mit dem Ziel, den Umgebungslärm soweit erforderlich und insbesondere in Fällen, in denen das Ausmaß der Belastung gesundheitsschädliche Auswirkungen haben kann, zu verhindern und zu mindern und die Umweltqualität in den Fällen zu erhalten, in denen sie zufriedenstellend ist. Unter Umgebungslärm versteht man hierbei unerwünschte oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden, einschließlich des Lärms, der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Geländen für industrielle Tätigkeiten. Nachbarschaftslärm oder Lärm innerhalb von Gebäuden wird nicht berücksichtigt. Sport- und Freizeitlärm werden ebenfalls nicht berücksichtigt. Die Europäische Richtlinie ist über das Bundesimmissionsschutzgesetz und die Verordnung über die Lärmkartierung in deutsches Recht umgesetzt. Die wesentlichen Ziele der Lärmaktionsplanung sind zunächst eine Erfassung und Bewertung der Lärmsituation und nachfolgend die Formulierung von kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen und Strategien unter Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden, um eine langfristige Verringerung der Gesamtlärmbelastung zu erreichen. Gleichzeitig sollen „ruhige Gebiete“ vor einer Zunahme des Lärms geschützt werden. 

Die Lärmaktionsplanungen und daraus resultierende Maßnahmen liegen in der Planungshoheit der Kommunen. Von der Stadt Bönnigheim wurde das Büro SoundPLAN GmbH aus Backnang mit der Erarbeitung des Lärmaktionsplanes beauftragt. Pflichtbestandteil einer Lärmaktionsplanung ist die Untersuchung der Straßen mit mehr als 8.200 Kraftfahrzeugen innerhalb 24 Stunden, was etwa 3 Millionen Fahrzeuge pro Jahr entspricht. 

Der Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Bönnigheim umfasst die Landesstraße L1107 Richtung Löchgau und Brackenheim, die L1106 Richtung Freudental und die Kreisstraße K1679, Kirchheimer Straße in Hohenstein. Dazu kommen im Untersuchungsgebiet als freiwilliger Teil weitere Straßen, die in die genannten Straßen einmünden und die deutlich unter 3 Millionen Fahrzeuge pro Jahr liegen. Dies dient vor allem der Betrachtung der Lärmsituation in den Kreuzungsbereichen.