Amtliche Bekanntmachungen (Bönnigheim)
HAUSHALTSSATZUNG DER STADT BÖNNIGHEIMFÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2026
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der derzeitigen Fassung hat der
Gemeinderat am 27.02.2026 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
| 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 30.693.300 |
| 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | -30.379.000 |
| 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | +314.300 |
| 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 |
| 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 |
| 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 |
| 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | +314.300 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
| 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 29.969.500 |
| 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | -27.622.300 |
| 2.3 Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von |
2.347.200 |
| 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 13.183.100 |
| 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | -14.067.300 |
| 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von |
-884.200 |
| 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss (Saldo aus 2.3 und 2.6) von |
+1.463.000 |
| 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0 |
| 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | -143.000 |
| 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von |
-143.000 |
| 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von |
+1.320.000 |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-
maßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 8.066.700 EUR
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 6.070.000 EUR
§ 5 Steuersätze
Die Realsteuerhebesätze sind in der Hebesatzsatzung vom 21.11.2025 festgesetzt.
Die Realsteuerhebesätze für 2026 werden nachstehend nachrichtlich aufgeführt:
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1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 600 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 370 v.H. der Steuermessbeträge; 2. für die Gewerbesteuer auf 430 v.H. der Steuermessbeträge. |
Bönnigheim, den 02. März 2026
gez. Albrecht Dautel
Bürgermeister
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Bönnigheim geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Das Landratsamt Ludwigsburg hat mit Erlass vom 23.03.2026 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 gem. § 121 Abs. 2 GemO bestätigt.
Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 2026 ist in der Zeit vom 07. April bis 15. April 2026, je einschließlich, bei der Stadtkämmerei Bönnigheim, Rathaus, Zimmer 202, öffentlich ausgelegt.
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