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Hinweis zur Ablage von persönlichen Gegenständen am Friedbaum und im Urnengarten
Die Friedhofsverwaltung weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass das Ablegen persönlicher Gegenstände wie Blumen, Kerzen, Gestecke, Figuren oder sonstiger Erinnerungsstücke am Friedbaum sowie im Bereich des Urnengartens nicht gestattet ist.
Diese Regelung dient der Wahrung des einheitlichen und gepflegten Erscheinungsbildes der Anlage sowie der Einhaltung der geltenden Friedhofsordnung. Der Friedbaum und der Urnengarten sind als naturnahe und gemeinschaftlich gestaltete Ruhestätten konzipiert, bei denen bewusst auf individuelle Grabgestaltung verzichtet wird.
Wir bitten daher alle Besucherinnen und Besucher, von der Ablage persönlicher Gegenstände an diesen Stellen abzusehen. Gegenstände, die dennoch dort abgelegt werden, müssen im Rahmen der regelmäßigen Pflegearbeiten durch den Bauhof entfernt werden.
Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung bei der Erhaltung einer würdevollen und ordentlichen Friedhofsanlage.
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