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> Der Gemeinderat hat am 26.3.2026 folgende Entgeltordnung beschlossen:

Stadtwerke Bönnigheim

Der Gemeinderat hat am 26.3.2026 folgende Entgeltordnung beschlossen:

Entgeltordnung für die Benutzung des Mineralfreibades
§ 1 Allgemeines
1. Für die Benutzung des Mineralfreibades sind die aus der Anlage ersichtlichen Entgelte (nachfolgend auch Ein-trittspreise genannt) zu entrichten. Die Eintrittspreise werden am Kasseneingang ausgehängt und sind online einsehbar. Soweit ermäßigte Eintrittspreise in Anspruch genommen werden, sind die Voraussetzungen hierfür mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
2. Über jede Zahlung wird vom Kassenpersonal / im Online-Shop eine Bescheinigung erstellt, welche als Eintritts-karte dient und auf Verlangen vorzuzeigen ist.
3. Im Eintrittspreis sind folgende Leistungen eingeschlossen: Benutzung der Umkleideräume, Wärmehalle, Wert-schließfächer gegen Pfand, Benutzung der kalten Brausen, Benutzung der Schwimmbecken, des Eltern-Kind-Bereiches, der Liegewiesen und der gemeinsamen Turn- und Spielgeräte.
4. Die Eintrittspreise sind im Einzelnen der Anlage, die Bestandteil dieser Entgeltordnung ist, zu entnehmen.
 

§ 2 Einzelpersonen
1. Als Erwachsen gelten Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres. Sie bezahlen mit Ausnahme von Jugendli-chen, Schülern (einschließlich Berufsschülern), Studenten (mit Ausweis) ab Vollendung des 18. Lebensjahres und bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, Bundesfreiwilligendienstleistenden und Menschen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr leisten, Personen mit einem Grad der Behinderung von mind. 50 %, Bönnigheimer Arbeitslose, Empfänger von Bürgergeld und Grundsicherung, den vollen Eintrittspreis.
2. Jugendlich sind Personen ab Vollendung des 6. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
3. Kinder unter 6 Jahren erhalten freien Eintritt, müssen sich aber in Begleitung von zahlungspflichtigen Personen befinden.
4. Personen mit einem Behinderungsgrad von 100 % erhalten freien Eintritt.
5. Besucher, die das Freibad zur Abnahme eines Sportabzeichens besuchen, sowie Besucher, die das Freibad zum Absolvieren eines Sportabzeichens nutzen, erhalten freien Eintritt.
 

§ 3 Schulklassen und Vereinsgruppen
1. Einheimische und auswärtige Schulklassen, die während der planmäßigen Sportstunden unter Aufsicht eines Leh-rers Schwimmunterricht haben, sind entgeltpflichtig.
2. Die Schulklassen müssen das Freibad im Klassenverband verlassen.
3. Der Klassenverband wird ab 8 Schülern zuzüglich Begleitperson anerkannt.
4. Einheimische und auswärtige Vereinsgruppen sind entgeltpflichtig.
5. Vereinsgruppen müssen das Mineralfreibad im Gruppenverband betreten.
6. Der Vereinsverbund wird ab 8 Vereinsmitgliedern zzgl. Begleitperson anerkannt. Die Vereinszugehörigkeit der Gruppe ist von der Begleitperson in geeigneter Form schriftlich nachzuweisen.


§ 4 Saisonkarte / Familien - Tageskarte
1. Saisonkarten werden an der Freibadkasse ausgegeben und zwar:
a) für Erwachsene,
b) für Jugendliche, Schüler (einschließlich Berufsschüler), Studenten (mit Ausweis) ab Vollendung des 18. Le-bensjahres und bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, Bundesfreiwilligendienstleistende und Menschen, die ein freiwilliges soziales Jahr leisten, Personen mit einem Grad der Behinderung von mind. 50 %, Bönnig-heimer Arbeitslose und Empfänger von Bürgergeld und Grundsicherung
c) als Zusatzkarte für Jugendliche (eigene Kinder) ab Vollendung des 6. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
d) als Saisonfreikarte für weitere Jugendliche (ab dem 3. Kind ist der Eintritt frei).
e) als Saisonfreikarte für Inhaber von Saisondauerkarten der Partnerkommune Neckarwestheim
2. Die Saisonkarten werden mit hinterlegtem Lichtbild auf den Namen ausgestellt und sind nicht übertragbar.
Das Entgelt ist beim Kauf der Karte zur Zahlung fällig.
3. Inhaber des Familien- und Sozialpasses der Stadt Bönnigheim erhalten 30% Ermäßigung auf Saisonkarten.
4. Eltern, Alleinerziehende und nicht verheiratete Elternpaare mit mindestens einem eigenen Kind erhalten eine Familien-Tageskarte.
 

§ 5 Inkrafttreten
Die Entgeltordnung tritt am 01.04.2026 in Kraft.
Die bisherige Entgeltordnung tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft.
 

27.03.2026 

Albrecht Dautel
Bürgermeister

Anlage zur Entgeltordnung
Entgelte für die Benutzung des Mineralfreibades Bönnigheim
Einzelkarten    - In Euro -
Erwachsen    7,20 €
Jugendlich & Ermäßigt*    3,60 €
Familienkarte    18,00 €
Einheimische Schulklassen je Schüler    1,50 €
Auswärtige Schulklassen je Schüler    2,50 €
Einheimische und auswärtige Vereinsgruppen je Person   2,50 €
Einzelkarten – Abendtarif (ab 18:00 Uhr)   
Erwachsen    4,00 €
Jugendlich & Ermäßigt*    2,00 €
Zehnerkarten (2 Jahre Gültigkeit)
Erwachsen    65,00 €
Jugendlich & Ermäßigt*    32,50 €
    Vorverkauf    - In Euro -
Saisonkarten
Erwachsen    120,00 €    126,00 €
Jugendlich & Ermäßigt*    60,00 €    63,00 €
Zusatzkarte 1. und 2. Kind (ab 3. Kind frei)    18,00 €    19,00 €
Saisonkarten – für Inhaber des Familien- & Sozialpasses    
Erwachsen    84,00 €    88,20 €
Jugendlich & Ermäßigt*    42,00 €    44,10 €
Zusatzkarte 1. und 2. Kind (ab 3. Kind frei)   12,60 €    13,30 €
Sonstige Entgelte
Dusche mit Warmwasser    0,20 €
Telefongebühr    0,50 €
Erwerb Saisonkarte im Scheckkartenformat    5,00 €
*Jugendlich & Ermäßigt = Jugendliche, Schüler (einschließlich Berufsschüler), Studenten, Bundesfreiwilli-gendienstleistende und Menschen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr leisten, Schwerbehinderte (ab 50 %), Bönnigheimer Arbeitslose und Empfänger von Bürgergeld und Grundsicherung