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Friedhofswesen

Hinweis der Friedhofsverwaltung zur Frühjahrspflege

Die Friedhofsverwaltung der Stadt Bönnigheim weist darauf hin, dass in den kommenden Wochen die Frühjahrspflege auf den städtischen Friedhöfen durchgeführt wird. Wir bitten alle Angehörigen, die geltenden Regelungen der Friedhofsordnung zu beachten, um einen reibungslosen Ablauf der Pflegearbeiten zu gewährleisten.

Im Bereich des Urnengartens ist es nicht erlaubt, die Erdhügel zu betreten oder dort Grabschmuck wie Kerzen, Blumen oder andere Gegenstände abzulegen. Ebenso dürfen Hinterbliebene die bestehende Bepflanzung nicht erweitern oder verändern. Grabschmuck, der die Pflegearbeiten behindert, kann ohne vorherige Ankündigung und ohne Anspruch auf Entschädigung entfernt werden. Dies kann regelmäßig, auch wöchentlich, erfolgen.

Grundsätzlich müssen alle Grabstätten der Würde des Ortes entsprechend gepflegt werden. Dazu gehört, verwelkte Blumen und Kränze zeitnah zu entfernen und an den dafür vorgesehenen Plätzen abzulegen. In Grabfeldern mit besonderen Gestaltungsvorschriften ist die gesamte Grabfläche zu bepflanzen. Die Gestaltung soll sich harmonisch in das Umfeld einfügen; Bäume und großwüchsige Sträucher sind dort nicht zulässig.

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung bei der Erhaltung eines gepflegten und würdevollen Erscheinungsbildes unserer Friedhofsanlagen.

Ihre Friedhofsverwaltung

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