Wahlbekanntmachungen
Bereitschaftsdienst zur Beantragung von Wahlscheinen für die Landtagswahl am 08. März 2026
Freitag, 06. März 2026 von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Letzte Möglichkeit zur Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl im Rathaus, Bürgerbüro Tel. 07143/273-273.
Samstag, 07. März 2026 von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Sollte ein beantragter Wahlschein nicht zugegangen oder verloren gegangen sein besteht bis zum Tag vor der Landtagswahl die Möglichkeit zur Erteilung eines neuen Wahlscheins.
Im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantäne besteht die Möglichkeit Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl im Bürgerbüro zu erhalten. Bitte rufen Sie hierfür die 07143/273-273 an.
Sonntag, 08. März 2026 von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung besteht die Möglichkeit Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl im Rathaus, Bürgerbüro, zu erhalten. Bitte rufen Sie hierfür die 07143/273-273 an.
Bringen Sie bitte die unterzeichnete Vollmacht und die Beantragung der Briefwahlunterlagen zur Landtagswahl der erkrankten Person mit! (Rückseite der Wahlbenachrichtigung).
Bitte beachten Sie, dass in allen Fällen Ihre Briefwahlunterlagen bis Sonntag, 08. März 2026, 18:00 Uhr bei der Stadtverwaltung Bönnigheim, Kirchheimer Straße 1, 74357 Bönnigheim, eingegangen sein müssen.
Ihr Wahlamt
- Bereitschaftsdienst zur Beantragung von Wahlscheinen für die Landtagswahl am 08. März 2026
- Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Bürgermeisters (m/ w/ d) am 19. April 2026 und eine etwaig erforderlich werdende Stichwahl am 10. Mai 2026
- Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Bürgermeisters (m/ w/ d)



