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Endabrechnung Wasser-, Schmutz- und Niederschlagswassergebühr 2025
Derzeit werden den Eigentümern die Wasser-, Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebührenbescheide für das Jahr 2025 zugestellt.
Der gesamte Abrechnungsbetrag ist zum 15. März 2026 zur Zahlung fällig.
Wir weisen darauf hin, dass eine Gebührenkalkulation für das Jahr 2026 noch erfolgt und sich die Gebühren daher nachträglich ändern können.
Ebenfalls auf der Abrechnung ausgewiesen sind die Vorauszahlungsraten (VZ-Raten) für das Jahr 2026. Bitte denken Sie an eine pünktliche Überweisung des Rechnungsbetrags und der VZ-Raten. Für die VZ-Raten ergeht keine gesonderte Zahlungsaufforderung.
Bitte geben Sie bei der Überweisung das auf der Endabrechnung 2025 angegebene Buchungszeichen als Verwendungszweck an. Eine pünktliche Bezahlung vermeidet Mahngebühren und Säumniszuschläge – daher empfehlen wir die Teilnahme am Abbuchungsverfahren. Sollten Sie bereits am Abbuchungsverfahren teilnehmen, werden die jeweiligen Beträge bei Fälligkeit vom Konto termingerecht abgebucht. Falls Sie bisher einen Dauerauftrag haben, erteilen Sie uns doch bitte ein SEPA-Mandat, Sie sparen sich damit die jährlich anfallende Änderung des Betrags (kostenpflichtig!). Unberechtigten Lastschriftzahlungen können Sie innerhalb einer Frist von acht Wochen ab Belastungsbuchung widersprechen. Die dafür vorgesehenen Vordrucke erhalten Sie im Rathaus oder online unter
https://www.kirchheim-neckar.de/website/de/sonstiges/formulare-und-downloads/formulare-zum-download.
Die Erteilung online ist nun einfach und papierlos über die Homepage möglich:
https://webformular-kirchheim.finanzplus-cloud.de/api/einzugsMandat/formular
Bei Fragen steht Ihnen Frau Winkler unter der Rufnummer 8955-359 (E-Mail: sylvia.winkler@kirchheim-n.de) gerne zur Verfügung.
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