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Gebührenerhöhung für Personalausweise 07.02.2026
Am 30. Januar 2026 hat der Bundesrat der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (VerwaltEntlastVO) zugestimmt.
Angesichts der gleichermaßen gestiegenen Kosten beim Ausweishersteller und bei den Personalausweis-Behörden wird die Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises angehoben, um eine kostendeckende Arbeit der Behörden wieder zu ermöglichen.
Die neuen Gebühren betragen:
- 46 Euro für Antragstellende ab 24 Jahren
- 27,60 Euro für Antragstellende unter 24 Jahren
Die vorgenannten Änderungen sind durch Verkündung im BGBl. am 7. Februar 2026 in Kraft getreten.
- Gebührenerhöhung für Personalausweise 07.02.2026
- Wahlscheinantrag bequem per Internet oder QR-Code
- Führerscheinumtausch: Längere Bearbeitungszeiten einkalkulieren



