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Das Bürgerbüro informiert

Gebührenerhöhung für Personalausweise 07.02.2026

Am 30. Januar 2026 hat der Bundesrat der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (VerwaltEntlastVO) zugestimmt.

Angesichts der gleichermaßen gestiegenen Kosten beim Ausweishersteller und bei den Personalausweis-Behörden wird die Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises angehoben, um eine kostendeckende Arbeit der Behörden wieder zu ermöglichen.

Die neuen Gebühren betragen:

  • 46 Euro für Antragstellende ab 24 Jahren
  • 27,60 Euro für Antragstellende unter 24 Jahren

Die vorgenannten Änderungen sind durch Verkündung im BGBl. am 7. Februar 2026 in Kraft getreten.