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Grund- und Gewerbesteuer – Fälligkeit der 1. Rate am 15.2.2026
Wir weisen darauf hin, dass bei der Grund- und Gewerbesteuer die Zahlungen für das erste Quartal am 15.2.2026 zur Zahlung fällig werden.
Bitte geben Sie bei der Überweisung das auf dem zuletzt zugesandten Grundsteuerbescheid bzw. Gewerbesteuerbescheid angedruckte Buchungszeichen als Verwendungszweck an.
Sollten Sie bereits am Abbuchungsverfahren teilnehmen, werden die jeweiligen Beträge bei Fälligkeit vom Konto termingerecht abgebucht.
Da für unterjährige Abschlagszahlungen keine gesonderte Zahlungsaufforderung ergeht, empfehlen wir Ihnen die Teilnahme an unserem Abbuchungsverfahren.
Das Formular für SEPA-Lastschriftmandate erhalten Sie im Rathaus oder auf unserer Homepage unter folgendem Link
https://www.kirchheim-neckar.de/website/de/sonstiges/formulare-und-downloads/formulare-zum-download.
Die Erteilung ist nun einfach und papierlos über die Homepage möglich.
Der Link: https://webformular-kirchheim.finanzplus-cloud.de/api/einzugsMandat/formular
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Gaedke unter der Rufnummer 07143/8955-332 oder per E-Mail: alla.gaedke@kirchheim-n.de zur Verfügung.
- Grund- und Gewerbesteuer – Fälligkeit der 1. Rate am 15.2.2026
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