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Aus dem Fachgebiet Ordnung

Rückschnitt von Hecken und anderen Pflanzen entlang öffentlicher Verkehrsflächen

Die Stadt Bönnigheim, Fachgebiet Ordnung, bittet alle Grundstückseigentümer den Rückschnitt von Bäumen, Sträuchern und Hecken durchzuführen und sich ansammelndes Laub regelmäßig zu entfernen. Dies gilt auch für Sträucher und andere Anpflanzungen entlang von Feldwegen.

Für die Freihaltung von Bewuchs im öffentlichen Verkehrsraum gilt folgende Maßgabe:

Auf Geh- und Radwegen ist eine lichte Durchgangshöhe von mindestens 2,50 Meter einzuhalten und der Bewuchs ist bis zur Gehweghinterkante zurückzuschneiden.
(Bitte beachten Sie auch die Absenkung der Pflanzen durch z.B. Feuchtigkeit- Für den Kfz-Verkehr muss die lichte Höhe mindestens 4,50 Meter betragen.

- Auch im Bereich von Straßenlampen, Verkehrsschildern und Straßennamenschilder sind Bäume, Hecken und Sträucher so weit zurückzuschneiden, dass die Lampen ihre Beleuchtungsfunktion erfüllen können und die Beschilderung mühelos erkannt und gelesen werden kann.

© Stadtverwaltung
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