Jubilare
Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen im Nachrichtenblatt
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
seit der Einführung der Datenschutzgrundverordnung haben sich Veränderungen bei der Veröffentlichung der Alters- und Ehejubiläen dahingehend ergeben, dass für eine Veröffentlichung dieser Daten Ihre aktive Zustimmung vorliegen muss.
Deshalb wird die Gemeinde Erligheim
- Altersjubiläen 70. Geburtstag, 75. Geburtstag und ab 80. Geburtstag jeder weitere Geburtstag
- Ehejubiläen ab dem 50. Ehejubiläum
nur noch mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Betroffenen im Nachrichtenblatt veröffentlichen.
Sollten Sie die Veröffentlichung Ihrer Jubiläen wünschen, bitten wir um Ihre Einwilligungserklärung mittels des Vordrucks, den Sie uns bitte wieder zukommen lassen. Diesen erhalten Sie im Meldebüro unseres Rathauses und auf unserer Homepage unter folgendem QR-Code:

Unabhängig davon, ob Sie eine Veröffentlichung Ihrer Daten im Nachrichtenblatt wünschen oder nicht, wäre es für Bürgermeister Rainer Schäuffele eine große Freude, Jubiläen wie z.B. der 80. Geburtstag und ab dem 90. Geburtstag jeder Geburtstag sowie Ehejubiläen, ab dem 50. Ehejubiläum auch künftig zum Anlass zu nehmen, Sie zu besuchen und persönlich zu gratulieren. Dazu wird sich das Sekretariat des Bürgermeisters gerne mit den Jubilaren vorab in Verbindung setzen und, falls Sie es wünschen, einen Termin vereinbaren.
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Einverständniserklärung zur Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen im Nachrichtenblatt der Gemeinde Erligheim
Name, Vorname: hier LINIE
Geburtsdatum: hier LINIE
Eheschließungsdatum: hier LINIE
Wohnanschrift: 74391 Erligheim, hier LINIE
(Straße/Haus-Nr.)
Telefonnummer: hier LINIE
o Ich erteile mein Einverständnis, dass weiterhin meine Altersjubiläen, den 70. Geburtstag, den 75. Geburtstag und ab dem 80. Geburtstag jeden jährlichen Geburtstag im Erligheimer Nachrichtenblatt veröffentlicht werden dürfen.
o Wir erteilen unser Einverständnis, dass unsere Ehejubiläen ab dem 50. und jedes folgende Ehejubiläum im Erligheimer Nachrichtenblatt veröffentlicht werden dürfen. (Es ist die Unterschrift beider Ehepartner erforderlich).
Die Einwilligung ist freiwillig und auf unbestimmte Zeit gültig. Sie kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Datum/Ort
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Unterschrift
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ggf. Unterschrift Ehepartner
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