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Bebauungspläne

Gemeinde Erligheim

Öffentliche Bekanntmachung

Satzungsbeschluss und Inkrafttreten des Bebauungsplans „Aichert II“ – 2. Änderung sowie der zusammen mit dem Bebauungsplan nach § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften

Der Gemeinderat der Gemeinde Erligheim hat am 11.12.2025 in einer öffentlichen Sitzung den Bebauungsplan „Aichert II“ – 2. Änderung nach § 10 Abs. 1 BauGB sowie die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) i.V.m. § 4 Gemeindeordnung (GemO) als Satzung beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 165/2 und den nördlichen Teil des Flurstücks 165/4.

© Gemeindeverwaltung

Der Bebauungsplan „Aichert II“ – 2. Änderung und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 11.11.2025 treten mit dieser Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Der Textteil, der Planteil und die Begründung zum Bebauungsplan sowie den örtlichen Bauvorschriften, einschließlich des Fachgutachtens zu Geruchsimmissionen, können im Rathaus der Gemeinde Erligheim, Rathausstraße 7, Zimmer 09 während der üblichen Dienststunden sowie im Internet auf der Homepage der Gemeinde Erligheim unter

https://www.erligheim.de/website/de/digitales-rathaus/oeffentliche-bekanntmachungen eingesehen werden.

Erligheim, 19.12.2025

Rainer Schäuffele

Bürgermeister

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