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Amtliche Bekanntmachungen (Bönnigheim)

Aufstellung Bebauungsplan "Drogeriemarkt Meimsheimer Straße"

Der Gemeinderat der Stadt Bönnigheim hat am 12.12.2025 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplans „Drogeriemarkt Meimsheimer Straße“ beschlossen. Der Geltungsbereich geht aus der beigefügten Abgrenzungskarte hervor.

Ziel und Zweck der Planung

Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Drogeriemarkts mit Stellplätzen und einer Zufahrt von der Meimsheimer Straße geschaffen werden.

Die Fläche ist im Flächennutzungsplan 2020 – 2035 bereits für einen Einzelstandort vorgesehen. Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans ist die in der Abgrenzungskarte vom 14.11.2025 enthaltene Darstellung maßgeblich. Entsprechend der Planungsabsicht ist im Bebauungsplan die Festsetzung eines Sondergebiets für Einzelhandel vorgesehen, wobei das Sortiment auf Drogerieartikel beschränkt werden soll. Die maximal zulässige Verkaufsfläche wird so festgelegt, dass keine großflächige Einzelhandelsnutzung im Sinne des § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung vorliegt.

Bönnigheim, 15.12.2025

gez. Albrecht Dautel, Bürgermeister