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> Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht gegen Gruppenauskünfte an Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen anlässlich der Bürgermeisterwahl der Stadt Bönnigheim am 19. April 2026 und einer eventuell erforderlichen Stichwahl am 10. Mai 2026

Aus dem Rathaus (Bönnigheim)

Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht gegen Gruppenauskünfte an Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen anlässlich der Bürgermeisterwahl der Stadt Bönnigheim am 19. April 2026 und einer eventuell erforderlichen Stichwahl am 10. Mai 2026

Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschrift von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist.

Den Betroffenen ist gegen die Übermittlung ihrer Daten gemäß § 50 Absatz 5 BMG ein Widerspruchsrecht eingeräumt.

Einwohner der Stadt Bönnigheim, die für die Bürgermeisterwahl am 19. April 2026 sowie eine eventuell erforderliche Stichwahl am 10. Mai 2026 wahlberechtigt sind und von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchten, können dies bis zum 17. Januar 2026 in einer eigenhändig unterschriebenen, formlosen Erklärung an die folgenden Stellen mitteilen:

Stadt Bönnigheim

Bürgerbüro; EG

Kirchheimer Straße 1

74357 Bönnigheim