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> Anpassung der Entgelte der Musikschule Bönnigheim zum 01.10.2025

Musikschule Bönnigheim

Anpassung der Entgelte der Musikschule Bönnigheim zum 01.10.2025

Der Gemeinderat der Stadt Bönnigheim hat in öffentlicher Sitzung am 5. August 2024 beschlossen, die Musikschulentgelte zum 01. Oktober 2024 und 01. Oktober 2025 anzuheben. Die Entgelterhöhung zum 01.10.2024 wurde termingerecht umgesetzt. Auf die Entgelterhöhung zum 01.10.2025 weisen wir mit dieser Nachricht hin. Die Anlage I zur Musikschulordnung mit den Musikschulentgelten ab 01.10.2025 fügen wir zur Information an.

Stadt Bönnigheim
Landkreis Ludwigsburg
Anlage zu § 15 der Schulordnung der Musikschule Bönnigheim
- Entgeltverzeichnis der Musikschule Bönnigheim -
Schuljahre 2024/2025 und 2025/2026

Art des Unterrichts

Entgelt

pro Monat in € ab 01.10.2024

Entgelt

pro Monat in € ab 01.10.2025

Einzelunterricht

45 Minuten

147,00

154,50

30 Minuten

99,00

104,00

20 Minuten

66,50

70,00

Gruppenunterricht – 60 Min.

3er-Gruppe

88,50

93,00

Gruppenunterricht – 45 Min.

2er-Gruppe

97,00

102,00

3er-Gruppe

67,50

71,00

4er-Gruppe

52,50

55,50

Gruppenunterricht – 30 Min.

2er-Gruppe

63,00

66,50

3er-Gruppe

44,50

47,00

Musikalische Früherziehung – 45 Min.

38,00

40,00

Grundausbildung – 45 Min.

44,50

47,00

Klassenmusizieren

44,50

47,00

Kurse

Rappelkiste (Pauschale 15 UE à 45 Min.)

185,00

194,00

Musikzwerge (Pauschale für 15 UE à 45 Min.)

185,00

194,00

Sonstiges

Entgelt für Leihinstrument

11,00

11,00

Auf Antrag können folgende Ermäßigungen gewährt werden:

a) Geschwisterermäßigung: Das zweite Kind einer Familie erhält eine Ermäßigung in Höhe von 15%, jedes weitere Kind 20%. Die Ermäßigung wird auf das jeweils kostengünstigere Unterrichtsfach angerechnet.

b) Bei Unterricht in mehreren Fächern werden die Entgelte für das zweite Fach um 15%, für jedes weitere Fach um 20% ermäßigt. Die Ermäßigung wird auf das jeweils kostengünstigere Unterrichtsfach angerechnet.

c) Weitere Ermäßigungen werden nach den jeweils gültigen Richtlinien für den Familien- und Sozialpass der Stadt Bönnigheim gewährt.

Bei erwachsenen Schülern, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, wird gemäß § 16 der Schulordnung der Musikschule Bönnigheim ein Erwachsenenzuschlag in Höhe von 20% des jeweiligen Unterrichtsentgelts erhoben.

Das Entgeltverzeichnis tritt zum 01.Oktober 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gebührenverzeichnis vom 07.Juli 2023 außer Kraft.

Bönnigheim, den 15.08.2024 

gez.

Albrecht Dautel 

Bürgermeister