Icon SucheIcon Leichte SpracheLeichte SpracheIcon Deutsche GebärdenspracheDGSIcon Translatetranslate

Amtliche Bekanntmachungen (Bönnigheim)

Aufstellung Bebauungsplan "Südliche Burgstraße"

Der Gemeinderat der Stadt Bönnigheim hat am 4.7.2025 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplans „Südliche Burgstraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich geht aus dem beigefügten Übersichtsplan des Büros KMB, Ludwigsburg, hervor.

Ziele und Zwecke der Planung

Die Aufstellung des Bebauungsplans „Südliche Burgstraße“ ist aus städtebaulichen Gründen erforderlich, um die Voraussetzungen für eine geordnete Nachverdichtung und Weiterentwicklung der Bereiche entlang der Burgstraße – zwischen Forststraße und Ganerbenstraße im Norden sowie der Freudentaler Straße im Süden – zu schaffen. Hierfür soll in Anlehnung an die bereits vorhandene Bebauung die Art und das Maß der baulichen Nutzung geregelt werden, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem Gebiet zu sichern.

Bönnigheim, 7.7.2025

gez. Albrecht Dautel, Bürgermeister