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> Öffentliche Bekanntmachung der Wirtschaftsplansatzung des Eigenbetriebs Versorgung der Gemeinde Kirchheim am Neckar für das Wirtschaftsjahr 2025

Satzungen

Öffentliche Bekanntmachung der Wirtschaftsplansatzung des Eigenbetriebs Versorgung der Gemeinde Kirchheim am Neckar für das Wirtschaftsjahr 2025

I.

Die Wirtschaftsplansatzung samt Wirtschaftsplan wird aufgrund von § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hiermit öffentlich bekannt gemacht.
   

II.

Wirtschaftsplansatzung des Eigenbetriebs Versorgung der Gemeinde Kirchheim am Neckar für das Wirtschaftsjahr 2025

 
   
Aufgrund von § 102 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, in Verbindung mit § 14 des Eigenbetriebsgesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 10.4.2025 den folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 beschlossen:
   

§ 1 
Erfolgs- und Liquiditätsplan

   
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt  
   
1. Im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen:

EUR

1.1 Gesamtbetrag der Erträge von

1.485.000 

1.2 Gesamtbetrag der Aufwendungen von

1.300.000 

1.3 Veranschlagtes Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

185.000

   
2. Im Liquiditätsplan mit den folgenden Beträgen:

EUR

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von

1.374.000

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von

1.075.000

2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Erfolgsplans
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

299.000

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

2.780.000

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

6.380.000

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus

-3.600.000

Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf 
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-3.301.000

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

3.600.000

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

355.000

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus                                                                         Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

3.245.000

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
 Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

-56.000

   
   

§ 2 
Kreditermächtigung

   
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf

3.600.000 EUR

   
   

§ 3 
Verpflichtungsermächtigungen

   
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf

0 EUR

   
   

§ 
4 Kassenkredite

   
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 

2.000.000 EUR

   

III.

Das Landratsamt Ludwigsburg als Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Erlass vom 2. April 2025, Az. L02/902.41, gem. § 121 Abs. 2 GemO und § 12 Abs. 4 EigBG i.V.m. § 81 Abs. 2 GemO, die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung bestätigt. Gleichzeitig wurde der Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 2.000.000 € genehmigt.
   

IV.

Die Wirtschaftsplansatzung mit Wirtschaftsplan liegt in der Zeit vom 4.7.2025 bis zum 14.7.2025 im Rathaus der Gemeinde Kirchheim im Zimmer 1, Vorzimmer des Bürgermeisters, öffentlich aus.
   

V.

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
   
Kirchheim am Neckar, 1.7.2025  
gez. Uwe Seibold  
Bürgermeister