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Aus dem Rathaus (Bönnigheim)

Grundsteuer für Jahreszahler wird fällig

Die Stadtverwaltung möchte darauf hinweisen, dass am 1.7.2025 der Jahresbetrag der Grundsteuer zur Zahlung fällig wird. Dies gilt nicht für Quartalszahler.

Bitte geben Sie bei der Überweisung als Verwendungszweck das auf dem Bescheid angegebene Buchungszeichen an, damit Ihre Zahlung richtig zugeordnet werden kann.

Eine pünktliche Begleichung der Steuerschuld erspart Unannehmlichkeiten und Mehrkosten in Form von Mahngebühren und Säumniszuschlägen.

Bei regelmäßig wiederkehrenden Forderungen können Sie auch am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen. Dann werden diese Forderungen von uns bei Ihnen abgebucht.