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Aus dem Gemeinderat

Sitzungsbericht der Gemeinderatssitzung am 5.6.2025

Bauvorhaben: Nutzungsänderung Wohngebäude (Erligheimer Mühle), Mühlstraße 46/1, Flst. 165/2 und 165/4

In der Gemeinderatssitzung am 14.11.2024 beschloss der Erligheimer Gemeinderat den Aufstellungs- und Vorentwurf zur Änderung des Bebauungsplans „Aichert II, 2. Änderung“. Zweck dieses Beschlusses ist es, das Gelände der zwischenzeitlich nicht mehr betriebenen Erligheimer Mühle einer Umnutzung zuzuführen, um einerseits dringend benötigte Wohnflächen sowie Kultur- und Gewerbeflächen bedarfsgerecht zu ermöglichen und andererseits das Ortsbild zu bewahren.

Der seitens der Bauherren eingereichte und vorliegende Antrag auf Nutzungsänderung sieht die Schaffung von weiterem Wohnraum in dem bestehenden Wohngebäude auf dem Mühlengelände. Diese Änderung sieht die Schaffung einer Wohneinheit im Erdgeschoss mit Terrasse/Balkon vor, bei der innerhalb des Stockwerks die Raumaufteilung geändert wird und die ehemalige Büro- und Lagerfläche entfallen. Die Wohneinheit im Obergeschoss und das Untergeschoss sind von der Maßnahme nicht betroffen. Das Gremium stimmte einstimmig für das Vorhaben.

Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage, Im Schönblick 12, Flst. 3977

Seitens der Bauherren wurde ein Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach § 52 LBO für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage „Im Schönblick 12“, Flurstück 3977 in Erligheim eingereicht. 

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Aichert Nord 1. Änderung“. Für dieses werden Befreiungen von den Vorgaben des Bebauungsplans notwendig. Zum einen ist in den Vorgaben des Bebauungsplans die Errichtung von oberirdischen Garagen festgelegt, geplant ist eine Tiefgarage, deren Zufahrt über das mit einem Fahrt- oder Überfahrtrecht belegten Grundstück sichergestellt wird. Dieses Fahrt- oder Überfahrtrecht stellt ebenfalls eine Befreiung dar. Eine weitere Befreiung wird bei der Überschreitung der Baugrenze des Wohngebäudes notwendig. Der Gemeinderat stimmte einstimmig für das Bauvorhaben und die benötigten Befreiungen. 

Bauvorhaben: Errichtung eines Carports im Vorgartenbereich, Mühlstraße, Flst. 220

Die Bauherren beantragten auf dem Flst. 220, Mühlstraße 47, den Neubau eines Carports. Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Aichert I“. Dieser lässt Garagen und Carports außerhalb der bebaubaren Fläche zu. Diesbezüglich wurde ein Antrag auf Ausnahme notwendig. Das Gremium stimmte einstimmig für das Vorhaben. 

Unterhaltung Straßenbeleuchtung: Vergabe (PE/N Brücken, Sicherungskästen)

Bereits in der Gemeinderatssitzung am 17.10.2024 wurde durch die betriebsführende MVV Netze erläutert, dass im Jahr 2025 die Entfernung von 584 PE/N Brücken aus Sicherheitsgründen an den Beleuchtungsmasten notwendig wird. Zusätzlich sind 50 Kabelübergangskästen an Sicherungskästen auszuwechseln. Diesbezüglich stimmte das Gremium einstimmig für die Annahme des Angebots der MVV Netze vom 5.5.2025 für das Entfernen der PE/N-Brücken sowie der Auswechslung von Sicherungskästen zum Angebotspreis von 18.466,40 € (brutto).

Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Gemeinde Erligheim

Nachdem die Eröffnungsbilanz zum 1.1.2019 im Februar 2024 vom Gemeinderat festgestellt wurde, konnte nunmehr bereits der dritte Jahresabschluss nach dem Neuen Kommunalen Haushaltsrecht (NKHR, „Doppik“) festgestellt werden. Herr Kämmerer Markus Klein stellte den Jahresabschluss für Jahr 2021 vor. Das Gremium stimmte für die Feststellung des Jahresabschlusses 2021. Auf die ausführliche Präsentation, den Rechenschaftsbericht mit Bilanz im Ratsinformationssystem und die öffentliche Bekanntmachung wird verwiesen. 

Bekanntgaben und Verschiedenes

Radweg Erligheim-Löchgau

Nach Rücksprache mit zuständigen Fachbehörden des Regierungspräsidiums Stuttgart wird die Sanierung der Landesstraße L 1107 (Löchgauer Straße) und die Verbreitung des Radweges nicht gleichzeitig in einer Maßnahme umgesetzt. Grund hierfür sind die Vorkommen von geschützten Arten, die nach einer faunistischen Untersuchung am Rande des Radweges festgestellt wurden. Hierzu sind weitere artenschutzrechtliche Veranlassungen nötig. Die derzeitige Situation führt bei der Bevölkerung und im Gremium zu großem Unmut, da es hier aus Sicht der Verkehrssicherheit zu gefährlichen Situationen kommen kann. Der Gemeinderat und die Verwaltung sind sich einig, mit Nachdruck alles Mögliche zu tun, um diesen Missstand behoben zu sehen. Es ist vorgesehen, dieses Thema in der nächsten öffentlichen Sitzung als Tagesordnungspunkt zu behandeln. Die Verantwortlichen der Fachbehörden des Regierungspräsidiums Stuttgart sollen hierzu eingeladen werden. 

Starkregenrisikomanagement

Die mit der Erstellung des Erligheimer Starkregenrisikomanagements beauftragten Stadtwerke Bietigheim-Bissingen (SWBB) arbeiten derzeit an den für die Erstellung benötigten Berechnung. Mit ersten Ergebnissen ist im Laufe des Jahres zu rechnen. Zudem stellten Mitarbeiter der Netze BW bei einem Gespräch am 26.5.2025 im Rathaus in Walheim den Vertretern der Gemeinden Walheim und Erligheim Pegelmesssensorik vor, die eine frühzeitige Warnung vor überlaufenden Gewässern ermöglichen sollen. Ebenfalls wurde über eine mögliche Platzierung an der Erligheimer Kläranlage gesprochen. Nach der Auswertung eines Angebots sollen im weiteren Schritt Gespräche mit anderen umliegenden Gemeinden stattfinden. 

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