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> Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 9. Mai 2025 sich mit folgenden Themen befasst:

Aus dem Gemeinderat

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 9. Mai 2025 sich mit folgenden Themen befasst:

Bürgermeister Dautel gab folgenden Beschluss aus nichtöffentlicher Sitzung des Gremiums am 28. März 2025 bekannt: Das Gremium hat eine neue Ausschreibung für das Bönnigheimer Schloss als Hotelnutzung beschlossen. Deshalb werden die Gespräche mit der Private Hotel Collection des Pforzheimer Unternehmens Wolfgang Scheidtweiler nicht weiter verfolgt. Die bestehende Ausschreibung wird aufgehoben. Die neue Ausschreibung wurde beauftragt.

Die Bauarbeiten im Schulzentrum liegen im Zeitplan, die Kosten bleiben im angekündigten Rahmen, werden aktuell sogar etwas günstiger. Dies teilte Architektin Irene Bidlingmaier dem Gemeinderat mit. Einstimmig beschloss das Gremium die Auftragsvergaben zur Baulichen Erweiterung Bau II der Gewerke Trockenbauarbeiten und Estricharbeiten: Die Trockenbauarbeiten werden an die Firma Ilibasic aus Heilbronn zu 459.053,51 Euro vergeben. Die Estricharbeiten werden an die Firma AG Bau aus Halle Saale zu 88.383,85 Euro vergeben. Mehrheitlich vergab das Gremium die Schreinerarbeiten I an die Firma Pfefferle aus Ballrechten-Dottingen zu 446.413,15 Euro. Die Kostenverfolgung vom 28.04.2025 sowie die Informationen zum aktuellen Projektstand wurden zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, insgesamt das Weitere zu veranlassen.

Beim Thema Stadtkernsanierung „Innenstadt V“ nahm das Gremium die Informationen zur Gebäudeübersicht wie in Anlage 1 dargestellt zur Kenntnis. 

Mehrheitlich abgelehnt wurde der Abstimmungspunkt: Die STEG Stadtentwicklung GmbH wird mit der Erstellung und Auswertung einer Bedarfsanalyse beauftragt. 

Einstimmige Zustimmung gab es zum Punkt: Die Erweiterung der Gebietskulisse nach dem Abgrenzungsplan gemäß Anlage 3 wird begrüßt. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren notwendigen Schritte hierzu vorzunehmen.

Das aktuelle Sanierungsgebiet „Innenstadt V“ ist der Bereich „Alte Kelter/Burgplatz“. Das zentrale Gebäudemanagement erstellte eine Liste aller Gebäude, die im Eigentum der Stadt sind, nahm sie unter die Lupe und hinterlegte die jeweiligen Sanierungsaufgaben mit grob geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 95 Millionen Euro. Die Liste wurde in drei Kategorien unterteilt: Pflichtaufgabe, Freiwillige Aufgabe, Keine kommunale Aufgabe. Sanierungsarbeiten an 45 Gebäuden seien Pflichtaufgaben, dies legte Fachbereichsleiter German Thüry dar. Da auch die Sanierung des Rathauses nach mehr als 53 Jahren dringend erforderlich sei, sei die Gebietskulisse erweitert worden, um Fördermittel beantragen zu können. Dazu hatte das Gremium in seiner Sitzung am 13.12.2024 einen Grundsatzbeschluss gefasst.

Götz Hofmann von der STEG Stadtentwicklung GmbH sagte, die Verwaltung habe ihn mit einer Analyse beauftragt, wie in den Prozess der gemeinsamen Nutzung von Gebäuden im Kernstadtgebiet eingestiegen werden könnte. Er regte zum Vorgehen an, in einem ersten Schritt eine Erhebung des Flächen-, Raum- sowie Zeitbedarfs bei örtlichen Institutionen und Vereinen abzufragen und zu analysieren. In einem zweiten Schritt sei zu ermitteln, wie und wo eine Bündelung von Nutzungsbedarf erfolgen könnte. Als zentrales Gebäude des Burgplatzes komme hier zwangsläufig die Alte Kelter in den Blickpunkt. Da die Auffassung hierzu unterschiedlich war lehnte das Gremium die Bedarfsanalyse mehrheitlich ab. 

Zur Kenntnis nahm das Gremium den Haushaltserlass der Kommunalaufsicht zur Haushaltssatzung 2025. Der Haushalt sei zwar genehmigt, betonte der Kämmerer, doch habe die Aufsicht aufgrund der hohen Defizite des Ergebnishaushalts strenge Maßnahmen angeordnet und ein Haushaltskonsolidierungskonzept bis zum 31. Oktober angefordert. 

Einstimmig beschloss das Gremium beim Bebauungsplan "Ortskern Hofen, 1. Änderung", Aufstellungsbeschluss und Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: Der Bebauungsplan „Ortskern Hofen“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch geändert. Er erhält den Namen „Ortskern Hofen, 1. Änderung“. Der Entwurf des Bebauungsplans wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.

Wie bereits berichtet, soll Hofens historischer Ortskern gestärkt und belebt werden. 

Städtebauliches Planungsziel ist die Neuerrichtung einer Kinderbetreuungseinrichtung im

Ortskern Hofen, im Bereich zwischen Pfarrstraße und Schulbrunnenstraße. Deshalb soll in diesem Bereich der Bebauungsplan geändert werden. In seiner Märzsitzung hat der Ausschuss für Umwelt und Technik den Bebauungsplanentwurf vorberaten und dem Gemeinderat einstimmig empfohlen, den erneuten Aufstellungsbeschluss und den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen. Im weiteren Verfahren erfolgt nun die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bis Mai/Juni 2025. Der Satzungsbeschluss im Ausschuss für Umwelt und Technik ist für September vorgesehen, im Gemeinderat für Oktober 2025.

Einstimmig beschloss das Gremium beim Bebauungsplan „Weststadt“ - erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: Der Bebauungsplan „Weststadt“ mit örtlichen Bauvorschriften wird entsprechend der Anlage als erneuter Entwurf beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.

Das Grabmal von Elfriede Mederake wird in das Ehrengrabmalfeld versetzt. Dies beschloss das Gremium einstimmig. Elfriede Mederake war als erste Frau in den Gemeinderat der Stadt Bönnigheim eingezogen. Sie verstarb am 8. April 2005 im Alter von 81 Jahren. Die Stadträtin hat durch ihr persönliches Engagement im kommunalen und sozialen Bereich hohe Wertschätzung erworben. Von 1972 bis 1997 war sie im Bönnigheimer Gemeinderat engagiert und wurde zum Abschied mit der Ehrenmedaille der Stadt Bönnigheim ausgezeichnet. Von 1975 bis 1993 war Elfriede Mederake die erste Vorsitzende des Partnerschaftsausschusses. Neben vielen anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten gründete sie 1972 einen Ortsverein der Arbeiterwohlfahrt, war bis 1997 als erste Vorsitzende dieses Vereins tätig und bis zum ihrem Tod dessen Ehrenvorsitzende. Sie engagierte sich im Altenclub, den sie mit ins Leben gerufen hatte und bei der Stadtranderholung. In Elternbeiräten, bis hin zum Landeselternbeirat, setzte sie sich für die Interessen der Schulkinder ein. Anfang 1994 erhielt Elfriede Mederake für Ihre Lebensleistung das Bundesverdienstkreuz, die höchste zivile Auszeichnung in der Bundesrepublik. Zur damaligen Zeit war sie die wohl „bekannteste und umtriebigste Frau“ Bönnigheims. Bürgermeister Dautel betonte, er begrüße die Versetzung ihres Grabmals in das Ehrengrabmalfeld, um die überragenden Verdienste um das Gemeinwohl der Stadt Bönnigheim zu würdigen. Auch liege ein entsprechender Antrag der Hinterbliebenen der Verwaltung vor. 

Mit der Neufassung der Friedhofsordnung im Jahr 2019 war die Möglichkeit geschaffen worden, dass künftig die Grabmale der ausgelaufenen Grabstätten von Ehrenbürgern, Altbürger-

meistern sowie verdienten Persönlichkeiten der Stadt auf Antrag in einem Ehrengrabmalfeld

in Bönnigheim versetzt und dauerhaft bestehen bleiben können.

Die vollständigen Unterlagen zur Sitzung sind im Ratsinformationssystem www.boennigheim.de beim Sitzungstermin des 9. Mai 2025 zu finden.

Artikelübersicht
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