Amtliche Bekanntmachungen (Bönnigheim)
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs "Ortskern Hofen, 1.Änderung" mit Satzung über örtliche Bauvorschriften
Der Gemeinderat der Stadt Bönnigheim hat am 9.5.2025 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan „Ortskern Hofen“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern.
Der Gemeinderat der Stadt Bönnigheim hat am 9.5.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „Ortskern Hofen, 1. Änderung“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB mit einer Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) öffentlich auszulegen. Maßgebend sind der Entwurf des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften und die Begründung, jeweils vom 10.3.2025, Büro Zoll, Stuttgart.
Der Geltungsbereich geht aus dem beigefügten Übersichtsplan des Büro Zoll, Stuttgart, hervor.
Ziele und Zwecke der Planung
Im Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplans „Ortskern Hofen“ soll eine Gemeinbedarfsfläche für eine Kinderbetreuungseinrichtung ausgewiesen werden. Das bisherige Gebiet ist geprägt durch Wohnnutzung, die sich aus dörflichen Strukturen entwickelt hat. Die ursprüngliche Mischnutzung mit landwirtschaftlichen Betrieben und innerörtlicher Wohnnutzung ist nicht mehr gegeben. In Teilbereichen sind in zentraler Lage unternutzte Bereiche vorhanden, die als Flächenpotentiale für eine benötigte öffentliche Einrichtung geeignet erscheinen.
Seit längerem wird zur Optimierung der standortlichen Bedarfe von Kinderbetreuungseinrichtungen das städtebauliche Planungsziel der Neuerrichtung einer Kinderbetreuungseinrichtung im alten Ortskern von Hofen verfolgt. Übergeordnetes Ziel ist, in Hofen den historischen Ortskern zu stärken und zu beleben, zu der ein Kindergarten in zentraler Lage beitragen soll.
Um das übergeordnete dem Gemeinwohl dienende städtebauliche Ziel zu sichern, ist es erforderlich, den Bebauungsplan „Ortskern Hofen“ zu ändern.
Auslegung
Der Entwurf des Bebauungsplanes wird mit Begründung vom 30. Mai bis einschließlich 30. Juni 2025 beim Bürgermeisteramt Bönnigheim, im Nebengebäude Kirchheimer Straße 5, Fachbereich Bauen und Planen, 1. OG, Eingang Nordseite, öffentlich ausgelegt. Die Sprechzeiten sind montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8.00 bis 11.30 Uhr, dienstags zusätzlich von 15.00 bis 18.00 Uhr.
Die Unterlagen können zudem auf der Homepage der Stadt Bönnigheim unter www.boennigheim.de (Stadt & Verwaltung – Amtliche Bekanntmachungen – Aktuelle Bauleitplanung) abgerufen werden.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch.
Im beschleunigten Verfahren kann von der Umweltprüfung und vom Umweltbericht sowie einer Eingriff-/Ausgleichs-Regelung abgesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) Stellungnahmen beim Bürgermeisteramt Bönnigheim, Kirchheimer Str. 1, 74357 Bönnigheim, schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder per E-Mail (stadtverwaltung@boennigheim.de) vorgebracht bzw. abgegeben werden. Über die Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 5 Baugesetzbuch bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Bönnigheim, 19.5.2025
gez. Albrecht Dautel, Bürgermeister
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