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Aus dem Fachgebiet Ordnung

Hinweis zur Parksituation im Schlossfeld

Da es im Wohngebiet Schlossfeld in letzter Zeit vermehrt zu Unklarheiten bezüglich des Parkens kam, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass im gesamten Bereich der rot gepflasterte Untergrund als Gehweg gilt. Sowohl baulich als auch im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Das Parken ist somit auf diesen Flächen nicht gestattet. Folglich darf also nur auf den grau gepflasterten Parkständen geparkt werden. Es gilt hier also beim Parken stets auf den Untergrund zu achten, da hier weiterhin tägliche Kontrollen stattfinden und festgestelltes Gehwegparken entsprechend verwarnt wird.