1. Bebauungsplan „Aichert II – 2. Änderung“, Satzungsbeschluss
Da die Erligheimer Mühle nicht mehr betrieben wird, wurde für die Umnutzung des Plangebietes eine Änderung des bestehenden Bebauungsplans erforderlich, um benötigte Wohnflächen sowie Kultur- und Gewerbeflächen zu ermöglichen. Nach getroffenem Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss in der Novembersitzung 2024, der Durchführung eines Geruchgutachtens und der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen, beschloss das Gremium einstimmig die Satzung des Bebauungsplans „Aichert II – 2. Änderung“ mit Satzung über örtliche Bauvorschriften. Das Verfahren kann nun nach der öffentlichen Bekanntmachung abgeschlossen werden.
Weitere Informationen können auf der Homepage der Gemeinde Erligheim unter www.erligheim.de entnommen werden.
Beschaffung eines neuen Tandem-Dreiseitenkippers für den Bauhof – Vergabe
Der Drei-Seiten-Kipper des Bauhofs, der für den Transport von Schotter und Häckselmaterial verwendet wird, ist bereits über 20 Jahre alt und hat dadurch das Ende seiner Nutzungsdauer erreicht. Die Beschaffung eines neuen Kippers ist dringend erforderlich. Der Gemeinderat stimmte einstimmig für die Annahme des wirtschaftlichsten Angebots der Firma Fried Land- und Baumaschinen, Bönnigheim, zum Angebotspreis von 16.838,50 € (brutto) für die Beschaffung des neuen Tandem-Dreiseitenkippers.
Haushaltsplanung 2026 und Investitionsplanung 2026 – 2029: Einbringung und Vorberatung
Herr Kämmerer Klein stellte den Entwurf für die Haushaltsplanung 2026 und die Investitionsplanungen für die Jahre 2026 – 2029 vor. Auf die ausführliche Präsentation im Ratsinformationssystem wird verwiesen.
Neufassung der Hebesatzsatzung
Die Gemeinde hat im letzten Jahr die Hebesätze der Grundsteuer A und B im Rahmen der Grundsteuerreform neu festgesetzt, auf 550 v.H. bei der Grundsteuer A (Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) bzw. 260 v.H. bei der Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke). Eine Änderung seitens der Gemeinde bei den Grundsteuerhebesätzen gab seit rund 20 Jahren nicht mehr. Die finanzielle Lage macht es nun aber erforderlich, dass die Gemeinde dringend Ihre Einnahmen erhöhen muss. Dies führt dazu, dass eine Erhöhung der derzeitigen Hebesätze auf 600 v.H. bei der Grundsteuer A und auf 285 v.H. bei der Grundsteuer B notwendig wird. Der Hebesatz der Gewerbesteuer wurde bereits auf 1.1.2025 auf 380 v.H. erhöht und wird dieses Jahr nicht verändert. Das Gremium beschloss mehrheitlich die Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer A und Grundsteuer B.
Bekanntgaben und Verschiedenes
Der Gemeinderat wurde darüber unterrichtet, dass seitens der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Ludwigsburg die Bestätigung des Abschlusses der bautechnischen Prüfungen für die Jahre 2016 – 2022 vorliegt.
Der in der Sanierung des Rathauses eingebaute Aufzug ist betriebsbereit und ermöglicht nun den barrierefreien Zugang aller Stockwerke.