Mitgliederversammlung des Vereins Regionalentwicklung Neckarschleifen:
Projekte für Weinbau und Tourismus werden gefördert
LUDWIGSBURG. Der Verein Regionalentwicklung Neckarschleifen mit elf Mitgliedskommunen im Landkreis hat sich kürzlich zur Mitgliederversammlung getroffen. Zentrale Themen sind der Erhalt des Steillagenweinbaus und der Weinkulturlandschaft.
Kürzlich fand die Mitgliederversammlung des Vereins „Regionalentwicklung Neckarschleifen“ statt. Dabei wurde Marcel Rückert aus Freiberg am Neckar als neues Beiratsmitglied für die Interessensvertretung Naturschutz gewählt. Die im Landratsamt Ludwigsburg angesiedelte Geschäftsstelle des Vereins stellte in diesem Zusammenhang kurz die geförderten Projekte 2021 vor und gab einen Ausblick auf das laufende Förderjahr.
Sechzehn Projekte, die dem Erhalt der terrassierten Weinsteillagen dienen, konnten sich im vergangenen Jahr über eine Förderung freuen. Im laufenden Jahr 2022 werden 15 Projekte gefördert, darunter die Instandsetzung einer Trockenmauer in Benningen, die touristische Beschilderung des Ingersheimer Steillagen-Wanderwegs sowie die Beschilderung und Wegeführung vom Schiffsanleger zum Steillagenrundweg und Altstadt in Besigheim, der Gemmrigheimer Natur-Kraft-Weg, Mini-Plattformen im Weinberg, ein mobiles Stromaggregat für Veranstaltungen, die Ausgestaltung einer Weinterrasse und zwei Weinautomaten.
Info:
Der im November 2020 gegründete gemeinnützige Verein „Regionalentwicklung Neckarschleifen“ fördert Kleinprojekte, die dem Erhalt des Steillagenweinbaus und der Weinkulturlandschaft dienen. Die Gelder stammen zu einem Anteil von 90 Prozent aus dem Regionalbudget. Die restlichen zehn Prozent werden von den elf Mitgliedskommunen Benningen, Besigheim, Bönnigheim, Freiberg, Gemmrigheim, Hessigheim, Ingersheim, Kirchheim, Lauffen,
Mundelsheim und Walheim finanziert. Das Regionalbudget für Kleinprojekte ist ein auf Bundesebene ausgewiesener zusätzlicher Fördertopf zur Stärkung des ländlichen Raums.
Im Herbst wird es einen neuen Aufruf für das Förderjahr 2023 geben. Für eine Förderung bewerben können sich Kommunen, Kirchen, Unternehmen, Vereine, Verbände und natürliche Personen und Personengesellschaften (Privatpersonen, GbR, KG, Landwirte) aus den Mitgliedskommunen.