Wir bitten alle Grundstückseigentümer, den in die Verkehrswege stehenden Überwuchs durch Pflanzen zurückzuschneiden und dafür zu sorgen, dass der öffentliche Verkehrsraum ohne Beeinträchtigungen benut
Wir bitten alle Grundstückseigentümer, den in die Verkehrswege stehenden Überwuchs durch Pflanzen zurückzuschneiden und dafür zu sorgen, dass der öffentliche Verkehrsraum ohne Beeinträchtigungen benutzt werden kann. Diese Rückschnitte dürfen auch während der Vegetationsperiode in der Zeit vom 1. März bis 30. September vorgenommen werden.
Heckenschnitte und holziges Material dürfen nicht im Container entsorgt werden und sind weiterhin auf den Häckselplatz in Bönnigheim oder einen anderen zu bringen.
Es ist verboten sonstigen Müll im oder am Grascontainer zu entsorgen, sollten Sie Personen beobachten, die sich nicht an die Regelungen halten, dürfen Sie es gerne an die Gemeindeverwaltung melden. Wir bitten dringend um Beachtung.