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Europa- und Kommunalwahlen 2024

Am 09. Juni 2024 finden die Europawahl, die Wahl der Regionalversammlung der Region Stuttgart sowie die Kommunalwahlen 2024 statt. Hier haben  einige Informationen für Sie zusammengestellt.

1. Briefwahl

Wenn Sie aus wichtigem Grund nicht am Wahltag wählen können, dann können Sie vom Erhalt der Wahlbenachrichtigung bis zum 07.06.2024, 18 Uhr Briefwahl beantragen. Hierfür können Sie persönlich im Bürgerbüro oder chriftlich einen Anrag stellen. Alternativ können Sie diesen Antrag auch über den untenstehenden Link online stellen:

Online kann der Briefwahlantrag nach Zugang der Wahlbenachrichtigung bis zum  06.06.2024, 12 Uhr gestellt werden.

2. Europawahl

Wer darf wählen? - Wahlalter

Für die Teilnahme an der Europawahl gelten für Unionsbürgerinnen und -bürger die gleichen Zulassungsbedingungen wie für Deutsche:

Voraussetzung ist, dass sie

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben (erstmal zur Wahl 2024 wird das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre gesenk),
  • in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind,
  • seit mindestens drei Monaten
     a) in der Bundesrepublik Deutschland oder
     b) in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
     eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
  • In Deutschland lebende EU-Bürger müssen sich entscheiden, ob sie an ihrem Wohnsitz in Deutschland oder in ihrer Heimat wählen möchten.

Wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger werden von Amts wegen von der zuständigen Gemeinde in ein Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie auf ihren Antrag hin bei der Wahl vom 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden waren, sofern sie – ohne zwischenzeitlichen Wegzug in das Ausland – am 42. Tag vor der Wahl (= 14. April 2019) bei einer Meldebehörde gemeldet sind.

 

Wahlberechtigte Unionsbürgerin oder Unionsbürger, die noch nicht in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden waren oder die zwischenzeitlich ins Ausland weggezogen waren, werden in das Wählerverzeichnis nur eingetragen, wenn Sie einen Antrag gestellt haben. Der „Antrag eines Unionsbürgers auf Eintragung in das Wählerverzeichnis“ muss spätestens bis zum 05.05.2019 gestellt werden. 

 

Für Auslandsaufenthalte gilt, dass ein Beamter oder Soldat, der von seinem Dienstherrn ins Ausland versetzt wurde wahlberechtigt ist. Ebenfalls wahlberechtigt sind Bundesbürger, die mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik gelebt haben und nun in einem Land leben, das zum Gebiet der Europäischen Union gehört.

Wie wird gewählt – Der Stimmzettel

Jeder Wähler, jede Wählerin hat eine Stimme und darf folglich auch nur ein Kreuz auf den Stimmzettel setzen. Mit dieser einen Stimme wählt man eine Partei oder eine politische Vereinigung. Man wählt keine Kandidaten, sondern eine sogenannte Wahlliste, die vorher von den Parteien auf Parteitagen festgelegt wurde. Wer die meisten Stimmen erhalten hat, steht auf Listenplatz 1 der Wahlliste und ist Spitzenkandidatin oder Spitzenkandidat, der Zweitplatzierte auf Listenplatz 2 und so weiter. Die Reihenfolge der Kandidatinnen und Kandidaten auf der Liste ist fest und ändert sich nicht.

 

Die Reihenfolge der Parteien auf dem Wahlzettel ist je nach Bundesland unterschiedlich. Laut Europawahlgesetz wird die Reihenfolge in jedem Bundesland einzeln bestimmt. Zunächst ist entscheidend, wie viele Stimmen eine Partei bei der letzten Europawahl in dem Bundesland erhalten hat. Dann folgen die Parteien, alphabetisch gelistet, die 2014 nicht angetreten waren oder keine Abgeordnete im aktuellen Europaparlament stellen konnten. Ob sich die Wahlliste von Bundesland zu Bundesland unterscheidet oder für die gesamte Bundesrepublik gilt, entscheiden die Parteien dabei selbst. So stellen beispielsweise nur die Unionsparteien CDU und CSU keine Bundesliste, sondern Landeslisten für jedes Bundesland auf.

 

Musterstimmzettel aller Bundesländer finden Sie, sobald vorhanden, hier:
www.wahlumfrage.de/musterstimmzettel-zur-europawahl-2019

 

Nur wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist kann wählen. Gewählt wird in dem Wahlbezirk des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt, in der die Wahlbenachrichtigung ausgestellt wurde. In jedem Wahlbezirk gibt es, genau wie zu anderen Wahlen auch, mehrere Wahllokale.

 

Sie erhalten von Ihrer Wohnortgemeinde Anfang Mai eine Wahlbenachrichtigung, der Sie die Anschrift und Öffnungszeiten Ihres Wahllokals entnehmen können. Diese Wahlbenachrichtigung sollten Sie zum Wahllokal mitbringen.

 

Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können Sie trotzdem an der Wahl teilnehmen. Voraussetzung dafür ist aber, dass sie im Wählerverzeichnis ihres Wahlbezirks eingetragen sind. Der zuständige Wahlraum kann bei der Gemeindebehörde erfragt werden. Vergessen Sie dann aber auf keinen Fall, Ihren Personalausweis oder Reisepass zum Wahllokal mitzubringen.

 

Da für jedes Bundesland andere Wahlvorschläge eingereicht werden können, gibt es keine bundeseinheitlichen, dafür aber landeseinheitliche Stimmzettel. Die Reihenfolge der Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen auf dem Stimmzettel richtet sich nach derem Ergebnis bei der letzten Europawahl im jeweiligen Bundesland. Die übrigen Wahlvorschläge der zur Wahl zugelassenen Parteien schließen sich in alphabetischer Reihenfolge an.
Die ersten 10 Bewerberinnen und Bewerber der Wahlvorschläge werden aufgelistet.

Service-BW: Stimmabgabe Europawahl

3. Kommunalwahlen in Baden-Württemberg

Wer wird gewählt?

Bei der Kommunalwahl wählen die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger:

  • Gemeinde- oder Ortschaftsräte
  • Kreisräte im Kreistag in den Landkreisen.
  • Regionalversammlung des Verbands der Region Stuttgart, allerdings nur, wenn man in der Region Stuttgart wohnt.

Ortschaftsräte: Die Mitglieder der Ortschaftsräte werden nach dem gleichen Verfahren gewählt wie die Mitglieder der Gemeinderäte. In Bönnigheim werden keine Ortschaftsräte gewählt.

 

Kreistagswahlen: Für die Kreistagswahlen ist der Landkreis in Wahlkreise eingeteilt. Die Wahlberechtigten haben in ihrem Wahlkreis so viele Stimmen, wie Kreisrätinnen und Kreisräte im Wahlkreis zu wählen sind.

 

Regionalwahl Stuttgart: In der Region Stuttgart wählen die Bürgerinnen und Bürger die Regionalversammlung direkt. Jede Wählerin und jeder Wähler besitzt nur eine Stimme, mit der direkt eine Wählervereinigung bzw. Partei gewählt wird. Kumulieren und Panaschieren sind daher nicht möglich.

Wer darf wählen?

Das aktive Wahlrecht haben alle Deutschen und EU-Bürger:innen, die das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten den Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde haben. Wohnungslose Menschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einer Gemeinde oder einem Landkreis haben, dürfen ebenfalls wählen.

Weitere Informationen zu den Kommunallwahlen:

Kommunalwahl-Portal der Landeszentrale für politische Bildung

3.1 Wahl zur Regionalversammlung

3.2 Kreistagswahl

3.3 Gemeinderatswahl